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EU-REFORM: Nach neuen Regeln

Nach dem EU-Reformvertrag, auf dessen Grundzüge sich der Gipfel im Juni einigte, soll es einen EU-Präsidenten geben, der künftig die Gipfeltreffen leiten soll. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre.

Nach dem EU-Reformvertrag, auf dessen Grundzüge sich der Gipfel im Juni einigte, soll es einen EU-Präsidenten geben, der künftig die Gipfeltreffen leiten soll. Seine Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Die Zahl der Brüsseler

Kommissare
soll ab 2014 von derzeit 27 auf 15 sinken. Ab 2014 sollen auch Abstimmungen in den EU-Ministerräten nach dem System der „doppelten Mehrheit“ getroffen werden. Danach benötigen Mehrheitsentscheidungen die Zustimmung von 55 Prozent der Staaten, die gleichzeitig 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Polen hatte beim EU-Gipfel zudem eine Regelung erwirkt, wonach parallel bis zum Jahr 2017 die Abstimmungsregeln des Nizza-Systems in Kraft bleiben sollen. Diese Abstimmungsmethode sichert Warschau ein größeres Gewicht in der EU zu. ame

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