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EU-Reform: Neuregelung der Arbeitszeit ist gescheitert

Die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden darf in den EU-Ländern weiterhin überschritten werden.

Nach jahrelangem Streit ist die Reform der Arbeitszeitregeln in der EU gescheitert. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit dem Europäischen Parlament seien ergebnislos beendet worden, teilten die EU-Kommission und die tschechische Ratspräsidentschaft mit. Umstritten war, wie lange in den EU-Staaten die Obergrenze der Wochenarbeitszeit von 48 Stunden noch überschritten werden darf. Das Europäische Parlament bestand auf einem Termin für ein Ende der Ausnahmemöglichkeit, was der Europäische Rat ablehnte.

Nach der seit 1993 geltenden Richtlinie sind über eine Ausnahmeklausel weitaus höhere Arbeitszeiten als 48 Stunden pro Woche möglich. Derzeit erlauben das 15 der 27 EU-Staaten, darunter Deutschland. Das Parlament bestand auf der Obergrenze von 48 Stunden und wollte Ausnahmen nur noch für einige Jahre Übergangszeit zulassen. Parlament und Gewerkschaften befürchten, dass die Ausnahmen langfristig zur Regel werden könnten und der Druck auf die Arbeitnehmer steige, einer längeren Arbeitszeit zuzustimmen.

Der tschechische Arbeitsminister Peter Necas machte den Abgeordneten Vorwürfe, das Gesprächsergebnis sei durch die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament beeinflusst gewesen. Dem Parlament sei Ideologie wichtiger gewesen als die wirtschaftliche Realität. Die vom Rat angestrebte Lösung hätte die derzeitige Situation dagegen verbessert, so Necas. Während jetzt in einigen Ländern bis zu 78 Stunden Wochenarbeitszeit möglich seien, wäre diese Grenze auf 60 bis 65 Stunden abgesenkt worden. Necas sagte voraus, dass jetzt noch mehr EU-Länder von der Ausnahme Gebrauch machen würden. Dies sei vor allem notwendig in Bereichen wie Krankenhäusern oder bei der Feuerwehr, wo es Bereitschaftsdienste gebe.

Die EU-Richtlinie musste geändert werden, weil der Europäische Gerichtshof 2003 auf die Klage eines deutschen Arztes hin geurteilt hatte, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist. Nach deutschem Recht kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden, wenn sie innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt auf acht Stunden begrenzt ist.

Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des EU-Vertrages von Amsterdam, mit dem 1997 das Mitentscheidungsrecht des Parlaments ausgeweitet wurde, ist damit ein Vermittlungsverfahren gescheitert. Jedoch könnte die Reform mit einem neuen Entwurf der Kommission, über den sich Ministerrat und Parlament einigen müssen, von vorne beginnen. Damit ist auf absehbare Zeit allerdings nicht zu rechnen. Die jetzige Kommission ist nach der Europawahl vom 4. bis 7. Juni< aber nur noch bis Ende Oktober im Amt. (ds/Reuters)

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