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EU-Reformvertrag: Bundesrat billigt EU-Gesetz – auch Berlin stimmt dafür

Der Bundesrat hat den Begleitgesetzen zum EU-Reformvertrag am Freitag zugestimmt und damit den Weg frei gemacht zur Ratifizierung des Lissabon-Vertrags. Damit werden die Beteiligungsrechte des Bundestags und der Länderkammer an der Europapolitik gestärkt.

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Auch das rot-rot regierte Berlin stimmte mit Ja, obwohl sich das Land im Mai 2008 auf Drängen der Linken bei der Abstimmung über den Europavertrag der Stimme enthalten hatte. Im Bundestag hat die Linksfraktion kürzlich auch die Begleitgesetze abgelehnt.

Der Berliner Landesverband der Linken fühlte sich an diese harte Linie der Bundespartei dieses Mal nicht gebunden. „Wir wollten kein Fass aufmachen“, sagte Landeschef Klaus Lederer. Hier handele es sich um eine „nicht absolut prioritäre Frage“. Außerdem sei es ein Irrtum, dass die Berliner Linke „ständig mit der Parteispitze telefoniert und auf Anweisungen wartet“. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) der im vergangenen Jahr wegen der Enthaltung Berlins zum EU-Vertrag bundesweit stark kritisiert wurde, nahm an der gestrigen Abstimmung im Bundesrat persönlich teil. Der Senat habe sich auf das Ja am Dienstag verständigt, sagte er.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) nutzte die Debatte, um ein neues Staatsverständnis zu fordern. Die Vorstellung, die hinter dem Karlsruher Urteil zum Lissabon-Vertrag stehe (auf das das Begleitgesetz zurückgeht), sei zu traditionell „auf die alte Einheit von Volk, Nation und Staat fixiert“. Das Europa der offenen Grenzen sei längst weiter, seine Staatlichkeit müsse übernational sein. Daher müsse vor allem das europäische Parlament gestärkt werden. Rüttgers forderte nochmals, in Brüssel solle es eine „zweite Kammer“ analog zum Bundesrat geben.

Rechtliche Verbesserungen soll es nach dem Willen der Länder für Vereine geben. So sollen ehrenamtliche Vereinsvorstände keine hohen Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit mehr befürchten müssen. Die von den Ländern auf den Weg gebrachte Beschränkung des Haftungsrisikos soll die ehrenamtliche Tätigkeit fördern. Künftig soll nur noch bei grob fahrlässigem Handeln eine Schadenersatzforderung wirksam sein. Eine weitere Änderung lässt elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister zu. In Deutschland gibt es mehr als 550 000 Vereine. A. Funk/U. Zawatka-Gerlach

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