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Politik: EU-Richter: Neue Risikostudien erlauben Rücknahme von Zulassung

Im Kampf gegen die Zulassung von genverändertem Mais hat die Umweltorganisation Greenpeace einen Etappensieg erzielt. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschied, dürfen Staaten die Zulassung für den Anbau von Produkten aufheben, sofern neue Erkenntnisse über deren Risiken für Mensch oder Umwelt bekannt werden.

Im Kampf gegen die Zulassung von genverändertem Mais hat die Umweltorganisation Greenpeace einen Etappensieg erzielt. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschied, dürfen Staaten die Zulassung für den Anbau von Produkten aufheben, sofern neue Erkenntnisse über deren Risiken für Mensch oder Umwelt bekannt werden. Greenpeace hatte gegen die Entscheidung der französischen Regierung von 1997 geklagt, den Anbau von durch Antibiotika-Resistenz gekennzeichnetem Genmais zu genehmigen. Die Umweltorganisation hatte beanstandet, dass bei der Weiterleitung der Akten an die EU-Kommission Angaben gefehlt hätten. Daher hätten die gesundheitlichen Auswirkungen der Genveränderung nicht voll eingeschätzt werden können. Paris kann jetzt die Zulassung zunächst zurücknehmen.

Auch die Bundesregierung hatte kürzlich die Genehmigung für den Anbau dieses umstrittenen Genmais in Deutschland widerrufen - auch wenn das Produkt nach wie vor zu kaufen ist. Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission wird in drei Monaten erwartet. Grund für die Aufhebung ist ein neues Verfahren, bei dem Genmais auch ohne die Antibiotika-Resistenz gekennzeichnet werden kann. Diese vom Pharma-Konzern Aventis entwickelte Methode liegt in Brüssel zur Prüfung vor. Experten befürchten generell, Genmanipulationen könnten nicht nur für Schädlinge, sondern auch für andere Tierarten und den Menschen gefährlich sein.

Durch den gestrigen Entschluss des EuGH sieht sich die Bundesregierung in ihrem Vorgehen bestätigt. Auf die Situation in Deutschland hat das Urteil allerdings nach Einschätzung des Agrarministeriums keine Auswirkungen: Die EuGH-Entscheidung betreffe ausschließlich Frankreich und werde daher das Prüfungsverfahren der EU-Kommission zu der Aufhebung der Anbaugenehmigung in Deutschland nicht beeinflussen.

kei

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