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EU: Strafe: Rentenkürzung

Die frühere EU-Kommissarin Edith Cresson (72) soll wegen Günstlingswirtschaft im Amt mit einer Rentenkürzung von 50 Prozent bestraft werden. Sie hatte Freunden Vergünstigungen gewährt.

Luxemburg - Dies beantragte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Cresson, die von 1995 bis 1998 EU-Kommissarin für Wissenschaft war, sei im Amt bereit gewesen, «persönlichen Freunden zu Lasten des Haushalts der Gemeinschaft Vergünstigungen zu gewähren», stellte der Generalanwalt fest. Cresson stand im Mittelpunkt von Vorwürfen der Begünstigung und Korruption, die im März 1999 zum geschlossenen Rücktritt der damals von Jacques Santer geleiteten EU-Kommission geführt hatten.

Die EU-Kommission hatte 2004 beantragt, der früheren französischen Premierministerin die Pension abzuerkennen. Cresson hatte unter anderem dafür gesorgt, dass ein befreundeter Zahnarzt aus ihrer Heimatstadt entgegen den Vorschriften als ihr persönlicher Mitarbeiter eingestellt wurde. Offiziell firmierte er als «wissenschaftlicher Berater». Ein Wirtschaftsanwalt, ebenfalls ein Bekannter von Cresson, habe ungeachtet der Rechtslage drei Verträge angeboten bekommen.

Im Schlussantrag des Generalanwaltes, dem das höchste EU-Gericht bei seinen Urteilen meist folgt, heißt es, Inhaber hoher Ämter müssten «auch in dem Ruf stehen, sich untadelig zu verhalten». Dies beeinflusse das Vertrauen, das die Öffentlichkeit in die Institutionen der EU habe. Der Rechtsgutachter des EuGH kritisierte die im Laufe der Untersuchungen zu Tage getretene «Grundeinstellung» Cressons. Die Kommission beschuldige Cresson «zu Recht der Günstlingswirtschaft unter Verletzung ihrer Pflichten als Kommissionsmitglied».

Die Schwere der Vorwürfe rechtfertigt nach Ansicht des Generalanwalts eine vollständige Aberkennung der Pensionsansprüche. Der Zeitablauf seit dem Ausscheiden aus dem Amt und «der Schaden, den ihr Ruf bereits genommen hat» sprächen jedoch für eine Aberkennung der Hälfte des Ruhegehalts. Cresson wäre die erste Kommissarin seit Gründung der Gemeinschaft 1957, der die Pension durch Beschluss des höchsten EU-Gerichts aberkannt wird. Die Kommission hatte auch gegen den Deutschen Martin Bangemann, der von 1995 bis 1999 als Kommissar unter anderem für Telekommunikation zuständig war, ein solches Verfahren eingeleitet, weil dieser kurz nach seinem Ausscheiden Berater der spanischen Telefónica wurde. Die Klage wurde jedoch zurückgenommen, nachdem sich Bangemann verpflichtet, bis Ende 2001 keine dritte Partei gegenüber den EU-Organen zu vertreten. (tso/dpa)

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