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Homesexuelle dürfen in der Regel kein Blut spenden.

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Update

EU-Urteil: Blutspende-Verbot für Schwule ist rechtens - unter Bedingungen

Homosexuelle Männer dürfen in Deutschland und anderen Staaten kein Blut spenden. Grund ist ein erhöhtes HIV-Risiko. Das ist gerechtfertigt, sagt der Europäische Gerichtshof. Er fordert aber eine bessere Prüfung.

Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/13). Konkret geht es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Deutschland sind Männer, die mit Männern Sex haben, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen.

Ein Blutspende-Verbot für Schwule könne gerechtfertigt sein, erklärten die Richter. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen. Zudem müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen.

Politiker forderten Kompromisse

Nach Daten der Pariser Regierung aus den Jahren 2003 bis 2008 waren homosexuelle Männer die am stärksten von HIV-Neuinfektionen betroffene Gruppe. Die Ansteckungsrate war demnach 200 Mal höher als in der heterosexuellen Bevölkerung des Landes. Das Straßburger Gericht muss klären, ob diese Daten belastbar und weiterhin relevant sind. Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe mit erhöhtem Risiko: Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.

Wir überlegen seit Jahren in Deutschland, ob dieser Dauerausschluss (von der Spende) gerechtfertigt ist heutzutage“, sagte Rainer Seitz vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Brüssel. Das Institut trete für eine einjährige Sperre nach dem letzten Sexualkontakt eines männlichen Spenders mit einem anderen Mann ein. Denkbar sei eine Änderung der Regeln ungefähr zu Beginn nächsten Jahres. Das Urteil habe deutlich gemacht, dass das EU-Recht nicht zwingend eine dauerhafte Sperre für Homosexuelle vorschreibe.

Beim Bundesgesundheitsministerium hieß es: „Wir gehen davon aus, dass die nächste Aktualisierung (der Richtlinien) auch unter Berücksichtigung des
heutigen EuGH-Urteils stattfinden wird.“ (dpa)

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