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Politik: EU verlängert Frist mit Paris - Frankreich muss bis 30. Dezember Einfuhrsperre begründen

Im Streit um die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch hat die EU Frankreich eine weitere Woche Zeit eingeräumt, seine Einfuhrsperre schriftlich zu begründen. Die Europäische Kommission erklärte am Mittwoch in Brüssel, auf französischen Wunsch sei die ursprünglich am Donnerstag auslaufende Frist bis zum 30.

Im Streit um die Aufhebung des Exportverbots für britisches Rindfleisch hat die EU Frankreich eine weitere Woche Zeit eingeräumt, seine Einfuhrsperre schriftlich zu begründen. Die Europäische Kommission erklärte am Mittwoch in Brüssel, auf französischen Wunsch sei die ursprünglich am Donnerstag auslaufende Frist bis zum 30. Dezember verlängert worden. Danach soll EU-Gesundheits- und Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne entscheiden, ob gegen Frankreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet wird. Die EU hatte das während der Krise um die Viehseuche BSE 1996 verhängte Exportverbot für britisches Rindfleisch zum 1. August aufgehoben.

Aus französischen Diplomatenkreisen verlautete, Frankreich habe um eine Verlängerung der Frist gebeten, um allen zuständigen Regierungsstellen genügend Zeit zur Prüfung des EU-Schreibens zu geben. Darin hatte die EU Paris vor möglichen rechtlichen Konsequenzen gewarnt und eine Antwort binnen fünf Arbeitstagen gefordert.

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