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Politik: EU will Grenzen gemeinsam schützen

Neue Behörde soll Einzelstaaten unterstützen und Abschiebungen koordinieren

Brüssel. Der Schutz der gemeinsamen Außengrenzen der EU soll nicht mehr allein in Verantwortung der Mitgliedstaaten bleiben. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten verständigten sich darauf, den Schutz vor illegaler Einwanderung zu einer Gemeinschaftsaufgabe zu machen. Die Brüsseler Kommission legte dazu ein Konzept für eine europäische Agentur zur Sicherung der Außengrenzen vor. Wie andere bereits bestehende EU-Agenturen soll sie die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zum Schutz der Außengrenzen koordinieren und Mitgliedstaaten unterstützen, die Schwierigkeiten beim Schutz der eigenen Außengrenzen haben. Selbst Politik machen soll die Behörde nicht. Die Beitrittsländer sollen von Anfang an einbezogen werden.

Die Bundesregierung hat die Pläne stets unterstützt, um so auch die besonders durchlässigen Grenzen zum Beispiel nach Russland und in die Ukraine, aber auch im Mittelmeerraum besser zu schützen. Die Agentur soll zum einen die Arbeit der schon in Berlin, Rom, Piräus und Madrid arbeitenden Zentren zum Schutz der Außengrenzen koordinieren. Möglicherweise sollen weitere Außenstellen eingerichtet werden.

Zum Schutz der Landgrenzen wurden bereits Austauschprogramme für Beamte aus Polen oder Portugal mit deutschen Grenzschutzbeamten initiiert. Auch in so genannten Schwerpunktdienststellen sollen Beamte aus mehreren Ländern zusammenarbeiten. Die Beamten sollen besser geschult werden. Auch „Sonderaktionen“, bei denen die Einreiseberechtigung von Reisenden genauer geprüft wird, werden angekündigt. Ferner soll die Agentur auch Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel beim Datenaustausch oder in der Datenanalyse.

Falls sich Mitgliedstaaten mit der Bitte um Hilfe an die europäische Agentur wenden, soll sie ihnen Unterstützung leisten können. Ähnliches gilt für „besonders schwierige operative Situationen“, ohne das dies im Konzept näher erläutert wird. Dabei betont die EU-Kommission, dass durch diese Unterstützung die Souveränität der Mitglied- oder Beitrittsstaaten nicht eingeschränkt werden wird. Besonders unter den zukünftigen EU-Mitgliedern hatte es deshalb große Vorbehalte gegeben. Ein weiteres Aufgabenfeld der Agentur liegt in der Koordinierung der Mitgliedstaaten bei der Abschiebung von illegalen Einwanderern aus Staaten außerhalb der EU.

Tatsächlich wird die Behörde mit 40 Mitarbeitern bis 2006 nur einen kleinen Aufgabenbereich abdecken können. Auch damit wird jedoch den Bedenken einiger Staaten Rechnung getragen. Sie hatten sich gegen eine Riesenbürokratie und einen teuren Verwaltungsapparat gewandt.

Bisher haben sich die Mitgliedstaaten nicht auf den Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) einigen können, der die deutsche Drittstaatenregelung auf Nicht-EU-Staaten ausdehnen möchte. In Deutschland können Asylsuchende derzeit mit Hilfe dieser Drittstaatenregelung an der polnischen, tschechischen oder österreichischen Grenze ohne Verfahren zurückgeschickt werden. Innerhalb der erweiterten EU mit neuen Außengrenzen wird das nicht mehr so sein. Deutschland setzt auf Bündnisse mit anderen Ländern, in denen die hohe Zahl von illegalen Einwanderern ein Thema ist.

Mariele Schulze Berndt

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