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Politik: EU zeigt sich auch künftig spendabel Neue Länder profitieren weiter von Strukturfonds

Brüssel - In den Brüsseler Vertretungen der deutschen Länder ist die Anspannung fast verflogen. War noch vor Jahresfrist im Gespräch, dass Europas reichere Regionen die großen Verlierer der nächsten EU-Strukturpolitikreform sein könnten, kann nun davon keine Rede mehr sein.

Brüssel - In den Brüsseler Vertretungen der deutschen Länder ist die Anspannung fast verflogen. War noch vor Jahresfrist im Gespräch, dass Europas reichere Regionen die großen Verlierer der nächsten EU-Strukturpolitikreform sein könnten, kann nun davon keine Rede mehr sein. Das geht aus den entsprechenden Gesetzesvorschlägen hervor, die der österreichische EU-Regionalkommissar Johannes Hahn an diesem Donnerstag präsentieren will.

Auch Europas vergleichsweise wohlhabende Regionen, in denen das Pro-Kopf-Einkommen bei mehr als 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, sollen zwischen 2014 und 2020 mit 53,1 Milliarden Euro einen etwa gleichbleibenden Anteil an den insgesamt 376 Milliarden Euro erhalten, die die EU-Kommission in diesem Bereich ausgeben will. Über den endgültigen Gesamtbetrag müssen sich die 27 EU-Mitgliedstaaten jedoch noch einigen.

Nach dem Gesetzentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, sollen sogenannte Übergangsregionen neu eingeführt werden, wo das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner zwischen 75 und 90 Prozent des europäischen Durchschnitts liegt – dorthin fließen 39 Milliarden Euro. Darauf hatten vor allem die ostdeutschen Bundesländer gedrungen, die – bedingt auch durch die EU-Osterweiterung – inzwischen nicht mehr unter der Marke von 75 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens liegen, die den Höchstfördersatz verspricht. In diese armen Regionen wird auch künftig mit 162,6 Milliarden Euro der größte Batzen der EU-Förderung gehen. Die neuen Länder behalten durch die Neuregelung immerhin zwei Drittel der alten Förderung, die etwa für Brandenburg 1,5 Milliarden Euro ausmachte. Auch der ergänzend tätige Kohäsionsfonds bleibt erhalten.

Interessant an der Reform ist, dass neue Formen der Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg möglich werden, für die 11,7 Milliarden Euro eingeplant sind. So könnte etwa Baden-Württemberg Geld aus diesem Topf nicht mehr nur für Projekte mit Frankreich ausgeben, sondern auch für Vorhaben mit dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz.

Jenseits der regionalen Verteilung ist es der Kern der neuen Reform, die EU-Projekte stärker an der europäischen Wachstumsagenda „EU 2020“ auszurichten. Die wohlhabenderen Regionen sind dabei etwa angehalten, verstärkt in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Innovationen zu investieren sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Außerdem wird die Mittelauszahlung an Bedingungen geknüpft: Zu Beginn einer Förderung soll besser geprüft werden, ob ein Antragsteller ein Programm auch wirklich durchführen kann. In der Mitte der Förderperiode wird die Umsetzung begutachtet. Bei Problemen kann die Förderung dann ausgesetzt oder ganz gestrichen werden. Christopher Ziedler

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