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Die Wirtschaftskrise hat viele Länder fest im Griff.

© dapd

Euro-Krise: Können Klagen den Euro-Rettungsschirm stoppen?

Vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen Kläger den Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt zu verhindern. Wie sind ihre Chancen?

Von Robert Birnbaum

Am Freitag kurz vor Mitternacht ist auch im Bundesrat die Abstimmung vorbei: Der europäische Fiskalpakt und der Euro-Rettungsschirm ESM haben in Deutschland die parlamentarischen Hürden genommen. Minuten später springen in Karlsruhe ein paar Faxgeräte an, und draußen an der Tür des Bundesverfassungsgerichts gibt ein Bote einen dicken Umschlag ab, Absender: der Kläger Peter Gauweiler, CSU. Ein zweiter dicker Umschlag ist schon früher eingegangen: Die Bundesregierung hat eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt, in der sie vorsorglich ihren Standpunkt darlegt. Dass zwei der womöglich folgenreichsten Beschlüsse der deutschen Politik vor Gericht landen würden, war schließlich absehbar. Das Tempo ist trotzdem etwas ungewöhnlich. Dafür gibt es freilich, wie man noch sehen wird, gute Gründe.

Wer sind die Kläger?

Die Deutschen gelten als prozessfreudiges Volk, und nimmt man die Zahl der Beschwerdeführer wörtlich, dann bevölkert diesmal eine ganze Kleinstadt das Gericht. Die Initiative „Europa braucht mehr Demokratie“ mit Ex-Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) als Wortführerin hat rund 12.000 Unterstützer mobilisiert. Die haben sich freilich alle der gleichen Klageschrift angeschlossen. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle muss sich also nur durch ein halbes Dutzend Schriftsätze hindurcharbeiten. Die Klagen kommen außer von Däubler-Gmelin und Gauweiler etwa von der Linksfraktion und einem Professoren-Quintett um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider - in Sachen Europa-Klagen allesamt alte Bekannte.

Worum geht es im Eilverfahren?

Fast alle – und das ist der Grund für die Eile – schicken ihrer eigentlichen Klage einen Antrag auf Einstweilige Anordnung voraus. Sie wollen damit erreichen, dass Bundespräsident Joachim Gauck die fertigen Gesetze so lange nicht unterschreiben darf, bis das Haupturteil gefällt ist. Das klingt nach einer Formalie, aber faktisch geht es schon im Eilverfahren ums Ganze. Fiskalpakt und ESM sind völkerrechtliche Verträge. Mit Gaucks Unterschrift sind sie in Kraft, egal was die Karlsruher Richter später sagen. Gauweiler fordert sogar eine Art vorläufige Einstweilige Anordnung. Er misstraut Gauck – der soll bloß nicht auf die Idee kommen, sich trotz seiner öffentlichen Zusicherung doch noch vor dem Eilbeschluss zur Unterschrift drängeln zu lassen.

Was sind die wichtigsten Argumente der Kläger im Hauptverfahren?

Verfassungsklagen sind gemeinhin wenig tauglich zur Bettlektüre. Aber zumindest die 87 Seiten, die Gauweiler und der Freiburger Professor Dietrich Murswiek als sein Prozessvertreter verfasst haben, lesen sich streckenweise fast vergnüglich. Das Duo ist meinungsfreudig, da taucht schon mal ein „skandalös“ auf oder ein politischer Kampfbegriff wie „Finanzoligarchie“, den man sonst eher bei der Linken vermuten würde.

In der Sache zielen alle Beschwerden auf zwei zentrale Punkte ab: Der Fiskalpakt, mehr noch der ESM, verletzten die Haushaltshoheit des Bundestags, und das Gesetzgebungsverfahren verletze ebenfalls die Rechte des Parlaments. Für den zweiten Punkt hat Gauweiler noch einmal extra eine Organklage verfasst. Er darf das, weil er als Abgeordneter ein Organ der Demokratie ist. Der CSU-Mann findet, dass er zu wenig Gelegenheit hatte, die Parlamentsbeteiligung beim ESM zu beeinflussen. Als das Gesetz im April eingebracht wurde, standen unter „Beteiligungsrechte“ nur drei Punkte in Klammern. Gefüllt wurden die erst wenige Tage vor der Abstimmung – bis dahin, rügt Gauweiler, habe er in diesem zentralen Punkt nur eine „leere Gesetzeshülle“ gekannt, keine beratungsfähige Vorlage im Sinne des Grundgesetzes.

Die Hauptstoßrichtung der Kläger richtet sich ebenfalls darauf, dass der Bundestag zu wenig zu sagen habe – allerdings in einem viel zentraleren Punkt. Die Vorlage dazu haben die Karlsruher Richter selbst gegeben. Mehrfach haben sie darauf gepocht, dass der Bundestag sein Haushaltsrecht geradezu wahrnehmen muss. Genau das, bemängeln die Kläger, sei beim ESM nicht sichergestellt. Denn der Rettungsmechanismus sei so konstruiert, dass seine Gremien theoretisch über Milliarden entscheiden könnten, ohne dass Bundestag oder Bundesregierung darauf Einfluss hätten. Freilich wirkt der theoretische Fall oft recht konstruiert: Was, wenn der deutsche Vertreter im Stau steckt und die anderen nicht warten?

Daneben treten aber weitere Punkte. Däubler-Gmelin und ihr Prozessbeistand, der Leipziger Professor Christoph Degenhart, rügen etwa, dass die Verträge keine Kündigungsklausel enthalten und so den Gesetzgeber unzulässig knebelten. Die Schuldenbremse im Grundgesetz zum Beispiel könne eine Zwei-Drittel-Mehrheit immer wieder abschaffen – die Euro- Schuldenbremse im Fiskalpakt nicht.

Alle Kläger sehen zudem mit der Haftung für den Euro die Grenzen des Verfassungsgemäßen gesprengt: Alles in allem, rechnet Gauweiler vor, stehe Deutschland demnächst für eine Billion Euro gerade, das Dreifache eines Bundeshaushalts. Das sei nicht zu schultern, schon gar nicht, wenn man grundgesetzestreu die Schuldenbremse einhalten müsse.

Wie groß sind die Chancen der Kläger?

„Groß“, sagen die Kläger, „klein“, sagt die Regierung, und wer als Staatsrechtler einen Journalisten kennt, gibt gerne seinen Expertensenf dazu. Wie das Gericht die Sache sieht, wird man wohl schon an seiner Eilentscheidung ablesen können. Die läuft nämlich auf eine Abwägung zwischen Staats- und Rechtsräson hinaus: Kann der ESM noch warten – und Europa sich so lange mit dem vorläufigen Schirm EFSF behelfen – oder würde eine Hängepartie bis zur endgültigen Karlsruher Entscheidung schweren Schaden stiften?

Eigentlich haben die Kläger ganz gute Aussicht, dass die Richter ihrem Eilantrag folgen. Denn bei strenger Folgenabschätzung – und die ist die Aufgabe im Eilverfahren – könnte sie ihr eigentliches Ziel schon nicht mehr erreichen, sollte Karlsruhe das vorläufige Stopp-Signal verweigern. Dann könnte der Bundespräsident sofort unterschreiben, die Verträge träten in Kraft – und ein Sieg in der Hauptsache wäre nur noch für spätere Fälle und die Rechtsgeschichte von Bedeutung. Aber gerade weil das so ist, dürften Voßkuhle und sein Senat schon in ihrer Eilentscheidung vieles von dem mitbedenken, was ihr endgültiges Urteil bestimmen dürfte. Sonst gäbe es ja auch keinen richtigen Grund, sich wochenlang Bedenkfrist auszubitten.

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