zum Hauptinhalt

Politik: Euro-Rettung nur noch, wenn die Abgeordneten ja sagen

Koalitionsfraktionen einigen sich auf stärkere Rechte des Parlaments – aber nur für wesentliche Fälle

Von

Berlin - Wenn der europäische Rettungsschirm EFSF, über den der Bundestag Ende kommender Woche entscheiden will, in Zukunft klammen Euro-Ländern helfen will, benötigt er in jedem Fall die Zustimmung des deutschen Parlaments. Darauf haben sich am Dienstag die Koalitionsfraktionen geeinigt. Anders als bisher genügt es demnach nicht mehr, wenn die Bundesregierung die Abgeordneten informiert. Fortan dürfen sie entscheiden. Und der deutsche Vertreter im EFSF kann einer Hilfsmaßnahme nur dann zustimmen, wenn ihm ein positives Votum des Bundestages vorliegt.

Allerdings wird der Bundestag nur in wesentlichen Fällen in Gänze entscheiden. Das könnten etwa die Ausweitung des Rettungsschirmes oder die Neuaufnahme eines hilfsbedürftigen Landes sein. In allen anderen Fällen delegiert das Parlament sein Entscheidungsrecht an den Haushaltsausschuss. Darin – und das ist neu – soll ein kleines Gremium gegründet werden, das notfalls innerhalb von Stunden und vertraulich entscheiden kann, ob der EFSF zum Beispiel italienische Staatsanleihen kauft oder Spanien einen Notkredit gibt. Jede Fraktion soll in das Gremium mindestens einen Abgeordneten entsenden können, wobei zur Wahrung der Mehrheitsverhältnisse größere Fraktionen mehr Mitglieder entsenden werden. Damit sei eine „umfassende Parlamentsbeteiligung“ geplant, die sicherstelle, dass der Bundestag generell an „allen wesentlichen Entscheidungen“ beteiligt werde, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU). Die Handlungsfähigkeit der Regierung bleibe gewährleistet.

Die Bundesländer fordern derweil, dass sie an Entscheidungen über den Rettungsmechanismus beteiligt werden. „Hier geht es um Größenordnungen, die im Ernstfall auch die Länder nicht ungeschoren lassen“, sagte der baden-württembergische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Peter Friedrich (SPD). Die Bundesländer, so Friedrich, sollten die Gelegenheit zu einer Stellungnahme haben. „Wir Länder sind bereit zu helfen, aber der Bundesrat kann nicht seine Mitwirkungsrechte preisgeben“, sagte der Minister.

Die bayerische Landesregierung sieht dies ähnlich. „Wir fordern eine fortlaufende und umfassende Unterrichtung des Bundesrats“, heißt es in der Münchener Staatskanzlei. Nach Ansicht der Landesregierung soll der Bundesrat zu den Entscheidungen im Rahmen des EFSF Stellung nehmen können. Falls die Bundesregierung einer Empfehlung der Länderkammer nicht folgt, soll sie dies begründen müssen.

Eine rasche Reaktion auf eine Krise wird damit schwieriger. „Wir müssen akzeptieren, dass ein schnelles Verfahren und die nötige Beteiligung auch in Konflikt geraten können“, sagte ein Regierungssprecher in München.

Auch Hessen dringt auf eine Beteiligung des Bundesrats beim Rettungsschirm. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hatte schon vor drei Wochen gedroht, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, sollten den Ländern keine ausreichenden Mitspracherechte gewährt werden.

Am Montag hatten Sachverständige im Bundestags-Haushaltsausschuss zur Erweiterung des EFSF Stellung genommen. Einige Experten hatten ein schnell handlungsfähiges Gremium für Beschlüsse über den Rettungsschirm gefordert. „Die politischen Mechanismen dürfen den EFSF als Krisenmechanismus nicht beeinträchtigen“, sagte die Politologin Daniela Schwarzer von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Gleichzeitig wurde Kritik am Bundesverfassungsgericht laut. Das Grundgesetz fordert eine Beteiligung des Bundesrats in europäischen Angelegenheiten. Dem hätten die Karlsruher Richter in ihrem Urteil zum Rettungsfonds aber zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, hieß es.

Zur Startseite