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Greta Thunberg und Ursula von der Leyen, nehmen an der Sitzung des Kollegiums der Kommissare in Brüssel teil.

© Virginia Mayo/AP/dpa

Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität: Wie realistisch ist der Vorschlag für ein EU-Klimaschutzgesetz?

Ursula von der Leyen bezeichnet das Vorhaben als Kompass für die nächsten 30 Jahre. Greta Thunberg spricht von „Kapitulation“. Was die EU plant.

Rund 100 Tage nach ihrem Antritt hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt. Es soll sicherstellen, dass Europa die im Green Deal vereinbarten Klimaschutz-Ziele erreicht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach anschließend davon, dass damit der Klimaschutz in „Stein gemeißelt“ werde. Das Gesetz sei der Kompass für die nächsten 30 Jahre.

Welche Bedeutung hat der Vorschlag für ein Klimagesetz?

Das Klimagesetz würde das im Green-Deal ausgegebene Ziel von Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 verbindlich verankern und einen Mechanismus zur schrittweisen Reduzierung des CO2-Ausstoßes innerhalb der Gemeinschaft vorschlagen. Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase freigesetzt als an anderer Stelle wieder entnommen werden.

Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen in der EU um 50 bis 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Bisher hatte die EU die Zielmarke von minus 40 Prozent avisiert. Die gesamte umweltrelevante EU-Gesetzgebung soll laufend darauf überprüft werden, ob sie tauglich ist zur Erreichung der Ziele. Falls nötig sollen klimarelevante Gesetze wie etwa die Energieeinsparverordnung oder die CO2-Obergrenzen für Autos nachgeschärft werden.

Wie will die Kommission die Einhaltung der Ziele sicherstellen?

Es soll ein Pfad zur Erreichung von Klimaneutralität zwischen 2030 und 2050 festgelegt werden. In dieser Zeit soll der Rückgang der Treibhausgasemissionen dokumentiert werden. So sollen die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Bürger genau wissen, wie weit die EU vorangekommen ist.

Bis 2023 wird die Kommission erstmals eine Zwischenbilanz ziehen und erklären, ob die Maßnahmen der EU und der jeweiligen Mitgliedstaaten zueinander passen und ausreichen. Danach ist alle fünf Jahre eine derartige Standortbestimmung vorgesehen. Falls ein Mitgliedstaat die Ziele zu verfehlen droht, soll die Kommission Empfehlungen für Gegenmaßnahmen an die Adresse der betroffenen Regierungen aussprechen.

Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase freigesetzt als an anderer Stelle wieder entnommen werden.
Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase freigesetzt als an anderer Stelle wieder entnommen werden.

© Hauke-Christian Dittrich/dpa

Die Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet werden, die Maßnahmen umzusetzen oder zu erklären, warum sie dazu nicht in der Lage sind.

Was kann die Kommission tun, wenn der Ausstoß von Treibhausgasen nicht ausreichend sinkt?

Die Kommission will dann Maßnahmen anordnen, die dafür sorgen sollen, dass die Ziele angepasst werden. Zur Durchsetzung der Maßnahmen soll die Kommission so genannte delegierte Rechtsakte erlassen können.

Anders als bei beim sonstigen EU-Recht - also Richtlinien und –Verordnungen - haben hier die beiden CO-Gesetzgeber, Europa-Parlament und die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten im Rat, keinen Einfluss auf die Formulierung. Sie können lediglich zwei Monate nach Verkündung durch die Kommission Einwände erheben und ihr Veto einlegen.

Welche Stellschrauben hat die Kommission zur Erreichung der Klimaziele?

Hierzu zählen etwa der Europäische Emissionshandel, in den der Autoverkehr und die Gebäude einbezogen werden sollen. Klimaschutz-Vorgaben machen auch die EU-Richtlinien für die Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energie. Auch die Obergrenzen für den Ausstoß von CO2 für Autos, leichte Nutzfahrzeuge und Lastwagen spielen eine Rolle.

Wann legt die Kommission das Ziel für 2030 fest?

Es soll im September kommen. Vorher wird die EU-Kommission eine wissenschaftliche Abschätzung vornehmen, welche Folgen und Kosten eine Verschärfung der Ziele auf 50 oder auf 55 Prozent hätte. Dafür müssen die Mitgliedstaaten ihre Nationalen Energie- und Klimapläne vorlegen. Mehrere Mitgliedstaaten sind hier aber in Verzug, darunter auch Deutschland. Die Pläne hätten bereits Ende des Jahres in Brüssel sein müssen.

Wie realistisch ist, dass das Klimagesetz kommt?

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten der Kommission die Möglichkeit einräumen, per delegierte Rechtsakte schärfere Maßnahmen durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten würden so ihre Mitwirkungsmöglichkeit auf EU-Gesetzgebung an die Kommission abgeben. Damit ist nicht zu rechnen.

Ohne die Möglichkeit, per delegierte Rechtsakte schärfere Maßnahmen durchzusetzen, fehlen der Kommission aber die Durchgriffsrechte. Und die Kommission wäre bei der Durchsetzung der Klimaziele komplett auf die Kooperation der Mitgliedstaaten angewiesen.

Wie wird das Klimagesetz bewertet?

Klimaschützer sind nicht zufrieden. Greta Thunberg, die bei der Sitzung der EU-Kommission anwesend war, nannte das Gesetz eine „Kapitulation“. Mit der Natur könne man nicht verhandeln. „Man kann auch keine Deals mit der Physik machen.“

Der Klimaexperte der Grünen im Europa-Parlament, Michael Bloss, wirft der Kommission vor, zu wenig zu tun: „Die Emissionen müssen bis 2030 um mindestens 65 Prozent sinken, und spätestens 2030 sollte Schluss sein mit der Kohle, um das Pariser Klimaschutzabkommen einhalten zu können.“

Peter Liese, der für die CDU im Umweltausschuss des Europa-Parlamentes sitzt, sieht es anders: „Die Klimaziele bis 2030 können nicht unbegrenzt ausgebaut werden.“ Bei Zielen von 55 Prozent und mehr würden „schmerzhafte Umstellungen“ nötig, auch das deutsche Klimaziel müsste noch einmal deutlich angehoben werden.

Der Wirtschaftsverband DIHK warnt: Der Vorschlag löse bei vielen deutschen Unternehmen „Irritationen“ aus. Die Kommission setze neue Ziele, „ohne die Umsetzbarkeit in wichtigen Branchen zu berücksichtigen.“

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