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Politik: Europäische Union: Nicht verbindlich

Ob die feierliche Proklamation einer gemeinsamen Grundrechtecharta das allgemeine Verhandlungsklima der Staats- und Regierungschefs in Nizza beeinflussen konnte, war gestern noch nicht zu erkennen. Den Bürger in den EU-Mitgliedstaaten jedenfalls soll sie zu einer gemeinsamen europäischen Identität als Wertegemeinschaft verhelfen.

Ob die feierliche Proklamation einer gemeinsamen Grundrechtecharta das allgemeine Verhandlungsklima der Staats- und Regierungschefs in Nizza beeinflussen konnte, war gestern noch nicht zu erkennen. Den Bürger in den EU-Mitgliedstaaten jedenfalls soll sie zu einer gemeinsamen europäischen Identität als Wertegemeinschaft verhelfen. Auf dem Kölner Gipfel hatten die Staats- und Regierungschefs 1999 beschlossen, dass Rat, Kommission und Europäisches Parlament gemeinsam eine Grundrechtecharta erarbeiten sollten. Nicht beschlossen wurde damals, welche Bedeutung und welchen rechtlichen Status diese Grundrechtecharta haben sollte. So entbrannte in dem Moment, als die Arbeit des Verfassungskonventes an der Charta beendet war, der öffentliche Streit darüber, ob sie mehr sein soll als eine politische Willenserklärung, genauer: ob sie Teil der EU-Verträge werden soll.

Die Mitgliedstaaten, die eine rechtlich verbindliche Charta wollten, scheiterten am entschiedenen Nein Großbritanniens. Für die Briten ist eine rechtsverbindliche Verfassung unakzeptabel. Sie lehnen sogar einen Hinweis auf die Charta im EU-Vertrag ab.

Den Charakter der Charta prägt die Verbindung klassischer Freiheitsrechte und moderner Themen wie Umweltpolitik, Gentechnik, Gesundheits- und Verbraucherschutz. Unter der Kapitelüberschrift "Würde des Menschen" wird beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit in vier Punkten konkret umschrieben. Dazu gehört die Freiwilligkeit bei jeglicher medizinischer Behandlung ebenso wie das Verbot eugenischer Praktiken, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben. Verboten wird auch, den menschlichen Körper und Teile davon zur Erzielung von Gewinnen zu benutzen, das heißt, Embryonen oder Organe zu züchten, um sie zu verkaufen. Verboten ist schließlich auch das reproduktive Klonen von Menschen.

Mariele Schulze Berndt

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