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Europäische Union: Streit um EU-Beamtengehälter landet vor Gericht

Das Gericht in Luxemburg muss entscheiden, ob die Beamten eine Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent bekommen oder nur die Hälfte.

Berlin - Der Streit um die Gehälter der rund 42 000 EU-Beamten in Brüssel, Straßburg und Luxemburg wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das Gericht in Luxemburg muss entscheiden, ob die Beamten eine Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent bekommen oder nur die Hälfte – nämlich 1,85 Prozent. Nach dem Willen der EU-Mitgliedstaaten sollen die Beamten wegen der Wirtschaftskrise auf die Hälfte ihrer ursprünglich vorgesehenen Gehaltserhöhung verzichten. Doch die EU-Kommission macht da nicht mit. Ihre Sprecherin Pia Ahrenkilde-Hansen kündigte am Mittwoch den Gang vor das Luxemburger Gericht an.

Pikant ist der Streit deshalb, weil die Beschäftigten in den EU-Institutionen im Vergleich zu Beamten in den Mitgliedstaaten zu den Spitzenverdienern gehören: Berufsanfänger, die beispielsweise im Brüsseler Ministerrat oder der EU-Kommission ihre Laufbahn beginnen, bekommen ein Brutto-Einstiegsgehalt von rund 2550 Euro, während am oberen Ende der Skala die Tätigkeit eines Generaldirektors mit über 17 000 Euro vergütet wird. Zusätzlich erhalten viele der EU-Beamten steuerfreie Zulagen, Kinder- oder Haushaltszuschläge. Angesichts ihrer knappen Kassen wollten die EU-Mitgliedstaaten Ende Dezember ein Zeichen setzen; sie beschlossen, den EU-Beamten lediglich eine Erhöhung um 1,85 Prozent zu gewähren.

Die vergleichsweise großzügigen EU-Gehälter ändern allerdings nach Ansicht der Kommission nichts an der Rechtsgrundlage, auf die sich die europäischen Beamten berufen können. Nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 2004 werden deren Gehaltserhöhungen nicht in Tarifgesprächen ausgehandelt, sondern richten sich nach der durchschnittlichen Entwicklung der Beamtengehälter in acht westeuropäischen EU-Staaten, darunter Deutschland. So ergibt sich auch die rückwirkend zum 1. Juli 2009 anfallende Erhöhung um 3,7 Prozent, die die EU-Kommission nun vor Gericht durchsetzen will. Der Beschluss des Ministerrates, die Gehälter nur um 1,85 Prozent anzuheben, sei „eine Verletzung von Regeln, die von den Mitgliedstaaten vereinbart wurden“, sagte Kommissionssprecherin Ahrenkilde-Hansen.

EU-Diplomaten zeigten sich am Mittwoch überzeugt, dass der EuGH der Klage der Kommission stattgeben wird. Da sich Verfahren vor dem EuGH in der Regel über mehr als ein Jahr hinziehen, beantragte die EU-Kommission vor dem Luxemburger Gericht ein beschleunigtes Verfahren. Bis zur Entscheidung erhalten die EU-Beamten lediglich die gegenwärtig beschlossene Gehaltserhöhung von 1,85 Prozent. Albrecht Meier

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