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Julia Timoschenko bei einer Vernehmung vor Gericht im August 2011.

© dpa

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Klage Timoschenkos wird zu den Akten gelegt

Die frühere ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko hatte in Straßburg gegen ihre Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs geklagt. Nun einigte man sich gütlich.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde der ehemaligen ukrainischen Regierungschefin Julia Timoschenko zu den Akten gelegt. Die Politikerin und die Regierung in Kiew hätten sich gütlich geeinigt, damit habe sich eine weitere Prüfung der Beschwerde erübrigt, teilte der Straßburger Gerichtshof am Donnerstag mit. Die 54-Jährige hatte geltend gemacht, ihre Verurteilung zu sieben Jahren Haft wegen Amtsmissbrauchs im Herbst 2011 sei politisch motiviert gewesen. Zudem klagte sie über ihre Haftbedingungen im Gefängnis der ostukrainischen Stadt Charkiw.

Die Vorwürfe richteten sich gegen die frühere Regierung unter dem im Februar 2014 gestürzten Ex-Staatschef Viktor Janukowitsch. Nach Angaben des Straßburger Gerichts räumte die neue ukrainische Regierung in einer Erklärung die von Timoschenko geltend gemachten Menschenrechtsverstöße ein. Die Politikerin habe sich mit dieser Erklärung einverstanden erklärt, somit liege eine gütliche Einigung vor, teilte das Straßburger Gericht mit.

Timoschenko sah sich keinem fairen Gerichtsverfahren ausgesetzt

Timoschenko hatte vor dem Straßburger Gericht eine Reihe von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention geltend gemacht, etwa gegen die Grundrechte auf ein faires und unparteiisches Gerichtsverfahren und auf Schutz des Privatlebens. Sie beschwerte sich unter anderem darüber, dass gegen ihren Willen Videoaufnahmen, die während ihrer zweieinhalbjährigen Haft entstanden, und Telefonate mit ihrem Mann veröffentlicht wurden.

Bei der Präsidentschaftswahl 2014 unterlag sie dem Unternehmer Poroschenko

Die pro-westliche Politikerin und einstige Galionsfigur der sogenannten orangenen Revolution von 2004 war im Februar vergangenen Jahres nach dem Sturz ihres politischen Widersachers, des Ex-Präsidenten Janukowitsch, aus der Haft entlassen worden. Im Mai trat sie bei der Präsidentschaftswahl an, blieb aber weit abgeschlagen auf dem zweiten Platz hinter dem Unternehmer Poroschenko.
Vor knapp zwei Jahren hatte Timoschenko vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Teilerfolg erzielt. Damals rügte das Gericht die im August 2011 gegen die Politikerin verhängte Untersuchungshaft als "ungesetzlich und willkürlich". Timoschenko war zwei Monate in Untersuchungshaft gewesen, bevor sie im Oktober 2011 in dem umstrittenen Verfahren verurteilt wurde.
Während ihrer Haft war die Politikerin wiederholt in Hungerstreik getreten, unter anderem um zu erreichen, dass ein Team des Berliner Charité-Krankenhauses sie wegen eines Rückenleidens untersuchen konnte. Nach ihrer Freilassung ließ sie sich deswegen in Berlin behandeln.
(AFP)

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