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Politik: Europarecht: Gerichtspräsident: EU-Richtlinien werden zu langsam umgesetzt

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Frenßen, hat in scharfer Form die schleppende Umsetzung europarechtlicher Richtlinien in deutsches Recht kritisiert. "Die Verspätungen machen sich gerade bei Verkehrsplanungen und industriellen Investitionsvorhaben so unglücklich bemerkbar, dass wirkliches Umsteuern angezeigt ist", sagte er am Mittwoch in Berlin.

Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Everhardt Frenßen, hat in scharfer Form die schleppende Umsetzung europarechtlicher Richtlinien in deutsches Recht kritisiert. "Die Verspätungen machen sich gerade bei Verkehrsplanungen und industriellen Investitionsvorhaben so unglücklich bemerkbar, dass wirkliches Umsteuern angezeigt ist", sagte er am Mittwoch in Berlin. Um Abhilfe zu schaffen, schlug er ein Beschleunigungsgesetz vor. Dies soll den Gesetzgeber verpflichten, die Vorgaben aus Brüssel termingerecht umzusetzen. Bislang käme es wegen des "deutschen Perfektionsdrangs" immer wieder zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen. Ergänzende Regelungen machten die Gesetze jedoch meist nur undurchschaubar.

Zur Arbeit des Bundesverwaltungsgerichts sagte Frenßen, die Zahl der Eingänge habe sich 2000 weiter verringert, die Dauer der Revisionsverfahren sei auf rund zehn Monate gesunken. Mit der 1997 eingeführten "Berufungszulassung" habe man geteilte Erfahrungen gemacht. Bei diesem Verfahren, das Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) in ähnlicher Weise im Zivilprozess plant, richtet sich die Berufungsmöglichkeit auch nach der Bedeutung eines Falles. Dies habe zwar zu einer schnelleren Rechtskraft der Urteile beigetragen. Andererseits seien die Oberverwaltungsgerichte "sehr anspruchsvoll" bei der Zulassung, so dass viele relevante Fälle erst gar nicht bis zum Bundesverwaltungsgericht gelangten.

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