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Der Haupteingang zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

© Caroline Seidel/dpa

Ex-Bin-Laden-Leibwächter: Gericht hebt Abschiebungsverbot für Sami A. auf

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Eilverfahren in erster Instanz entschieden, dass die Abschiebung von Sami A. rechtens war.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebungsverbot für den mutmaßlichen islamistischen Gefährder Sami A. aufgehoben. Das Gericht bestätigte am Mittwoch nach der mündlichen Verhandlung seine im vergangenen November im Eilverfahren getroffene Entscheidung und verwies auf die diplomatische Zusicherung Tunesiens, dass Sami A. keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe.

Sami A. war am 13. Juli rechtswidrig nach Tunesien geflogen worden. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung am Tag zuvor untersagt, weil es eine Foltergefahr für den Tunesier sah. Der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das Gericht ordnete darauf an, dass der Tunesier nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. Dazu kam es aber nicht. (dpa)

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