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Politik: Ex-Botschafter kritisiert Volmer-Erlass Zeuge: Laxe Visapraxis war in Ukraine bekannt

Berlin - Vor dem Visa-Untersuchungsausschuss haben Diplomaten aus der Kiewer Botschaft Erlasse des Auswärtigen Amtes (AA) für die Probleme bei der Visa-Vergabe verantwortlich gemacht. Die frühere Leiterin der Visa-Stelle in Kiew, Klara Hoppmann, sagte, das AA habe nur unzureichend auf viele dringende Berichte der Botschaft über Visa-Missbrauch reagiert.

Von Hans Monath

Berlin - Vor dem Visa-Untersuchungsausschuss haben Diplomaten aus der Kiewer Botschaft Erlasse des Auswärtigen Amtes (AA) für die Probleme bei der Visa-Vergabe verantwortlich gemacht. Die frühere Leiterin der Visa-Stelle in Kiew, Klara Hoppmann, sagte, das AA habe nur unzureichend auf viele dringende Berichte der Botschaft über Visa-Missbrauch reagiert. Vor allem der Erlass vom März 2000 habe zu einem Rückgang der Ablehnungsquote und zu verstärkter Visa-Vergabe geführt. Auch ein früherer Erlass vom Oktober 1999 zum Umgang mit dem „Carnet de touriste“ habe sich belastend ausgewirkt.

Auch der frühere Botschafter in Kiew, Eberhard Heyken sagte, es habe sich in der Ukraine „schnell herumgesprochen“, dass bei der deutschen Botschaft Visa leichter zu bekommen seien als bei denen anderer Schengen-Staaten. Heyken, bis Ende August 2000 in Kiew, beschrieb die Wirkung des Erlasses vom März 2000 vor allem psychologisch. Die Formel „im Zweifel für die Reisefreiheit“ sei für die Prüfer „verführerisch“ gewesen und habe „eine erhebliche Einschränkung der Prüfungspflicht“ bewirkt.

Schwer erschüttert wurde durch die Aussage Hoppmanns die Glaubwürdigkeit der Justizvertreter aus dem Kölner Schleuserprozess. In den Aussagen eines Oberstaatsanwaltes und zweier Richter vor dem Ausschuss sowie im Urteil gegen den Schleuser war dem Auswärtige Amt unterstellt worden, das Ministerium habe mit einem fingierten Hinweis auf eine Morddrohung gegen Hoppmann deren Aussage vor dem Gericht verhindern wollen. Die Diplomatin sagte dagegen vor dem Ausschuss, im Juli 2002 habe ein Anrufer ihrem Mann gegenüber gedroht, sie werde verunglücken. „Ich habe diese Drohung sehr ernst genommen.“ Anders als von den Justizvertretern vor dem Ausschuss dargestellt, habe sie nie mit einem der Richter aus dem Kölner Prozess vor der Verhandlung über diese Drohung gesprochen und sie auch nie abgestritten. Diese Darstellung der Diplomatin wird gestützt durch Schreiben des BKA-Verbindungsbeamten an der Botschaft, die Aussage eines früheren Botschafters vor dem Ausschuss und durch ein BGS-Protokoll der Kölner Verhandlung.

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