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Ex-Bundespräsident Christian Wulff.

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Update

Ex-Bundespräsident freigesprochen: Wulff-Richter: "Es gibt keine Beweise gegen die Angeklagten"

Ex-Bundespräsident Christian Wulff kann aufatmen: Das Landgericht Hannover hat ihn von dem Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen - ebenso Filmfinancier David Groenewold.

Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident ist Christian Wulff vom Korruptionsvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Hannover urteilte am Donnerstag, für den Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt gebe es keine Belege. Der ehemalige Bundespräsident stand zusammen mit Filmfinancier David Groenewold vor Gericht, weil dieser 2008 für ihn rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten während eines Oktoberfestbesuchs übernommen hatte. Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident. Zweieinhalb Monate später warb er bei Siemens um Unterstützung für einen Film, für den Groenewold noch Geldgeber suchte. Dem Filmfinancier wurde wegen der München-Einladung Vorteilsgewährung vorgeworfen.

Richter Frank Rosenow sagte in der Urteilsbegründung zum Verhältnis von Wulff und Groenewold, aus einer geschäftlichen Beziehung habe sich ein enges freundschaftliches Verhältnis entwickelt. „In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber.“ Groenewold habe Wulff vor allem bei der Trennung von seiner ersten Frau zur Seite gestanden. Bei Restaurantbesuchen habe mal der eine und mal der andere von beiden die Rechnung übernommen.

Richter zum Wulff-Prozess: "Es gibt nur schuldig oder unschuldig"

Zum Abschluss des Korruptionsverfahrens gegen Christian Wulff hat der Richter an die Öffentlichkeit appelliert, den Freispruch des Ex-Bundespräsidenten nicht zu klassifizieren. „Es gibt nur schuldig oder unschuldig. Ein bisschen schwanger geht nicht“, sagte Richter Frank Rosenow am Ende seiner Urteilsbegründung am Donnerstag. Zuvor hatte er Wulff vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt freigesprochen. „Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten“, betonte der Richter.

Angeklagt war Christian Wulff wegen einer Summe von 720 Euro

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Korruptionsvorwürfe gegen Wulff noch nicht eindeutig widerlegt. Das hatte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer in seinem Schlussplädoyer vor einer Woche noch einmal deutlich gemacht. Er hatte verlangt, die Beweisaufnahme fortzuführen, nachdem das Gericht mehrere seiner Anträge abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft könnte nun versuchen, gegen das Urteil Revision einzulegen - dafür müsste sie dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen.

Mit Wulff stand erstmals in der deutschen Geschichte ein ehemaliger Bundespräsident in einem Strafprozess vor Gericht. Die ersten Berichte über angebliche Vergünstigungen für den früheren CDU-Politiker waren im Dezember 2011 aufgekommen. Als die Liste der Vorwürfe immer länger wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 die Aufhebung der Immunität Wulffs als Bundespräsident. Das führte einen Tag später zu seinem Rücktritt.

Im Zuge der Untersuchungen der Justiz stellte sich heraus, dass fast alle Vorwürfe strafrechtlich bedeutungslos waren. Ermittelt wurde unter anderem wegen Auslandsurlauben Wulffs in Immobilien von ihm bekannten Unternehmern, wegen eines günstigen Kredits für sein inzwischen verkauftes Haus in Großburgwedel und wegen kostenloser Flug-Upgrades. Angeklagt wurde Wulff dann nur noch wegen einer Summe von rund 720 Euro. Der Ministerpräsident wusste nach eigenen Angaben nichts davon, dass sein Freund unter anderem teilweise das Hotel in München für ihn bezahlte. (dpa)

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