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Expertenmeinung: Schröder droht Zwickmühle

Sein Posten beim Betreiber der Ostsee-Gaspipeline wird Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder nach Ansicht eines Experten in eine juristische Zwickmühle bringen.

Karlsruhe - Nehme Schröder seine Position als Aufsichtsratschef ernst, dann komme er unausweichlich in die Gefahr, Dienstgeheimnisse preiszugeben, sagte der Frankfurter Strafrechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). «Er darf nie etwas einbringen, was er als Kanzler vertraulich erfahren hat.»

Albrecht wies darauf hin, dass ein Aufsichtsratsvorsitzender verpflichtet ist, sich gewissenhaft für die Belange seines Unternehmens einzusetzen, also sein Wissen und seine Erfahrung einzubringen. Dem Ex-Kanzler sei es aber nach Paragraf 353 b Strafgesetzbuch auch nach dem Ende seiner Amtszeit verwehrt, das preiszugeben, was er als Regierungschef bei seinem Einsatz für den Bau der Pipeline an vertraulichen Informationen bekommen habe. «Da ist es unausweichlich, dass Schröder in Kollision mit Dienstgeheimnissen kommt», prognostizierte Albrecht.

Die Folge: Sobald Schröders Wirken den Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen nahe lege, müsste die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dann müssten die Ankläger womöglich Bedienstete des Bundeskanzleramts dazu vernehmen, was Schröder während seiner Kanzlerschaft über das Pipeline-Projekt erfahren habe, warnte Albrecht. «Das ist eine hoch problematische Konstellation, in die er da hineingerutscht ist.»

Dass Schröder sich auch wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht haben könnte, hält Albrecht zwar für denkbar. Voraussetzung wäre allerdings, dass er sich den Posten schon während seiner Kanzlerschaft habe versprechen lassen - was ihm erst einmal nachgewiesen werden müsse. Allein die Annahme des Angebots nach seinem Ausscheiden aus dem Kanzleramt reiche dafür nicht aus. (tso/dpa)

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