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Grünen-Chefin Claudia Roth befürchtet, dass Fördermittel "an Anti-rechts-Projekte und deren Partner nur dann ausbezahlt werden, wenn der Verfassungsschutz dafür grünes Licht gibt."

© dapd

Extremismusklausel: Roth wirft Schröder "krudes Weltbild" vor

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wird von der Opposition zunehmend schärfer für ihren Umgang mit Initiativen gegen Rechtsextremismus angegriffen.

Von Frank Jansen

Berlin - Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wird zunehmend schärfer für ihren Umgang mit Initiativen gegen Rechtsextremismus kritisiert. Die Ministerin verlangt von staatlich geförderten Projekten, sie müssten ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben, sonst gibt es kein Geld. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte dem Tagesspiegel, Schröder sei offenbar mehr damit beschäftigt, „gegen die Programme gegen rechts vorzugehen als wirklich wirkungsvoll den Rechtsextremismus zu bekämpfen“. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke unterstellte der Ministerin gar „absurden Extremismuswahn“. Mehrere Initiativen haben bereits angekündigt, die Unterzeichnung der Extremismusklausel zu verweigern.

Aktueller Anlass der harschen Äußerungen ist eine Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur umstrittenen „Antiextremismuserklärung des Bundesprogramms Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Da betont das Familienministerium auch die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Prüfung, ob Initiativen staatlich gefördert werden können oder nicht.

In der Verdachtsecke: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
In der Verdachtsecke: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

© dpa

Die Berichte der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern seien „ein wichtiges Indiz dafür, ob es sich bei dem betroffenen Träger oder sonstigen Partnern um eine den Zielen des Grundgesetzes verpflichtete Organisation handelt oder ob daran Zweifel bestehen“, heißt es in der Antwort. Werde eine Initiative oder einer ihrer Partner in einem Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt, sei eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium „in der Regel“ auszuschließen.

Roth befürchtet, dass Fördermittel „an Anti-rechts-Projekte und deren Partner nur dann ausbezahlt werden, wenn der Verfassungsschutz dafür grünes Licht gibt“. Damit würden „pauschal alle Projekte, die sich dem Kampf gegen Rechtsextremismus verschreiben, in dieselbe Verdachtsecke gesteckt wie der Rechtsextremismus selbst: in die Ecke der Verfassungsfeindlichkeit“. Außerdem zeuge schon die Verpflichtung auf ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung „von einem kruden Weltbild, wonach Menschen, die sich gegen rechts engagieren, ihrerseits nur von extremistischen Motiven getrieben sein können“.

Das Ministerium hält an der Extremismusklausel fest. Sie sei „nicht nur legitim, sondern selbstverständlich“, hieß es. Außerdem sensibilisiere die Antiextremismuserklärung „für die Gefahren, die sich aus einer Zusammenarbeit mit extremistischen Strukturen für das Engagement für Toleranz und Demokratie entwickeln können“. Anfang Dezember hatte das Ministerium auch die Kritik des Berliner Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis zurückgewiesen, der in einem Gutachten die Extremismusklausel weitgehend als „mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ bezeichnet hatte. Frank Jansen

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