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FAHNDUNGSPANNEN: Plötzlich war er weg

Der Umgang mit dem rechtsextremen Trio aus Jena ist eine Chronik von Fehlschlägen. Das ergibt sich aus Details zur Fahndung, die jetzt vom Thüringer Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) und Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold in Erfurt präsentiert wurden.

Der Umgang mit dem rechtsextremen Trio aus Jena ist eine Chronik von Fehlschlägen. Das ergibt sich aus Details zur Fahndung, die jetzt vom Thüringer Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) und Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold in Erfurt präsentiert wurden.

Uwe Böhnhardt war ein junger Neonazi in Jena. Dass er zum Terroristen werden würde, war an jenem 26. Januar 1998, als Thüringer Polizisten mehrere

Garagen in Jena durchsuchten, nicht absehbar. Sie hatten einen Tipp vom Verfassungsschutz bekommen, wonach dort drei rechtsextreme Bombenbastler am Werk sein könnten. Böhnhardt habe die erste Garage selbst aufgeschlossen. Die Beamten fanden nichts. Als die Ermittler zur zweiten Garage gingen, war Böhnhardt verschwunden. Dort entdeckten die Beamten vier funktionsfähige Rohrbomben. Es sei zwar umgehend eine Festnahme der drei Verdächtigen angeordnet worden. Aber sie waren weg.

Schon am 10. Dezember 1997 war eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gegen Böhnhardt wegen Volksverhetzung, Erpressung und Körperverletzung rechtskräftig geworden. Am 23. Januar 1998 gingen die Akten beim zuständigen Jugendrichter ein, der den Termin für den Haftantritt bestimmen sollte. Drei Tage später war Böhnhardt untergetaucht. Der Haftbefehl wegen Sprengstoff-Verbrechen stammt vom 28. Januar 1998. Bei der Fahndung nach dem Trio habe es 23 Maßnahmen zur Telefonüberwachung gegeben, es wurden Wohnungen durchsucht und bei Sozialkassen und Banken wegen Kontobewegungen ermittelt. Auch die Eltern seien observiert worden. Dreieinhalb Jahre lang waren Zielfahnder eingesetzt.

Im Juni 2003 trat die Verjährung ein, im September wurden die Ermittlungen eingestellt. Parallel lief aber noch das Verfahren gegen Böhnhardt wegen seiner Jugendstrafe. 2004 wurde die Fahndung verlängert, Interpol wurde eingeschaltet. Im Januar 2006 sei ein europäischer Haftbefehl erlassen worden. Ende 2007 trat auch hier die Verjährung ein. In den Akten der Thüringer Justiz findet sich ein Hinweis vom März 2002, wonach das Landeskriminalamt die untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in der Gegend von Chemnitz

in Sachsen vermutete. Warum das

folgenlos blieb – auch das dürfte

Sonderermittler Gerhard Schäfer interessieren. Eike Kellermann

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