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Vor allem Unionsabgeordnete kritisieren den Generalbundesanwalt Peter Frank. Er soll den Fall Albakr zu spät an sich gezogen haben.

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Update

Fall Jaber Albakr: Bundestagsabgeordnete kritisieren Generalbundesanwalt

Hat der Generalbundesanwalt Peter Frank das Verfahren gegen den syrischen Terrorverdächtigen Jaber Albakr zu spät an sich gezogen? Ja, sagt der CDU-Innenexperte Armin Schuster dem Tagesspiegel, Frank hätte von Anfang an "führen müssen".

Von Frank Jansen

Im Fall Albakr wird sich Generalbundesanwalt Peter Frank diesen Mittwoch im Innen- und im Rechtsausschuss des Bundestages den Fragen der Abgeordneten stellen. Vor allem in der Union wird dem Chefankläger der Bundesrepublik vorgehalten, er habe zu spät das Verfahren gegen Jaber Albakr und dessen mutmaßlichen Komplizen Khalil A. übernommen. Frank hatte am 9. Oktober die Ermittlungen an sich gezogen. Albakr war am Tag zuvor aus Chemnitz geflüchtet, wurde aber in der Nacht zum 10. Oktober von drei Syrern in Leipzig überwältigt und der Polizei übergeben.

Der Generalbundesanwalt hätte von Anfang an „führen müssen“, sagte der CDU-Innenexperte Armin Schuster dem Tagesspiegel. Wenn Frank seine Zuständigkeit am 9. Oktober sah, „hätte er sie auch schon am 8. erkennen können“. Der Einsatz der sächsischen Polizei hatte am Abend des 8. Oktober begonnen, nachdem der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über Albakr mitgeteilt hatte. Frank hatte aber, zumindest aus seiner Sicht, noch zu wenig Belege, um die Übernahme des Verfahrens mit einer besonderen Bedeutung oder mit einer Verbindung von Albakr zur Terrormiliz IS gerichtsfest begründen zu können.

Sachsen kündigt unabhängige Kommission an

Angesichts der Fehler der sächsischen Polizei bei der versuchten Festnahme sowie der Justiz bei der Untersuchungshaft des selbstmordgefährdeten Albakr hat die Landesregierung am Dienstag die Bildung einer unabhängigen Expertenkommission angekündigt. Die Fachleute sollen noch im Oktober beginnen, den Polizeieinsatz in Chemnitz und die Umstände der Selbsttötung des Syrers in der JVA Leipzig zu untersuchen. Geführt wird die vierköpfige Kommission von Herbert Landau, einem früheren Richter des Bundesverfassungsgerichts. Zu den Mitgliedern der Kommission zählen auch der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, der frühere Inspekteur der brandenburgischen Polizei, Jürgen Jakobs, sowie die Psychologin und Ex-Chefin der JVA Celle, Katharina Bennefeld-Kersten.

Unterdessen erwirkte die Bundesanwaltschaft am Dienstagabend beim Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen Khalil A. Damit wird der des Amtsgerichts Dresden ersetzt. Es bleibt aber beim Vorwurf der Beihilfe bei der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Außerdem wird A. weiter in Dresden einsitzen.

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