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Miri bei einem Prozess wegen Drogenhandels im Jahr 2014.

© Carmen Jaspersen/dpa

Fall Miri in Bremen: Clanchef klagt gegen Ablehnung seines neuen Asylantrags

Er wurde aus Deutschland abgeschoben, kam wieder und sitzt jetzt in Abschiebehaft. Nun kämpft Clanchef Miri mit einem Eilantrag für Asyl.

Der unerlaubt wieder nach Deutschland eingereiste libanesische Clanchefs Ibrahim Miri hat eine Klage gegen die Ablehnung seines neuen Asylantrags beim Bremer Verwaltungsgericht eingereicht. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Montag in der Hansestadt mit. Parallel stellte Miri demnach einen Eilantrag, der eine Abschiebung bis zur Entscheidung verhindern soll.

Miri ist nach Angaben der deutschen Sicherheitsbehörden das Oberhaupt eines kriminellen Familienclans. Er wurde im Juli abgeschoben, reiste Ende Oktober mit Hilfe von Schleppern aber illegal wieder nach Deutschland ein. Er wurde in Bremen festgenommen und sitzt in Abschiebehaft. Miri stellte einen neuen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) jedoch als unbegründet ablehnte. Dagegen klagt er nun.

Die Klage und der Eilantrag wurden nach Angaben der Sprecherin am Freitagabend nach Geschäftsschluss in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen und dort am Montag registriert. Die Unterlagen befinden sich nun auf dem Weg zum Bamf als Gegenseite in dem Verfahren.

Für eine Entscheidung gibt das Gesetz laut Gericht in solchen Fällen eine Frist von einer Woche vor. Sie kann von den Richtern aber verlängert werden, wenn mehr Zeit erforderlich ist. Parallel zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist beim Bremer Landgericht noch eine Klage Miris gegen seine Abschiebehaft anhängig. Dabei geht es nur um die Frage, ob er umgehend auf freien Fuß kommt.

Die illegale Wiedereinreise Miris sorgte für erhebliche politische Wellen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete verstärkte Grenzkontrollen an. Zudem kündigte er Gesetzesverschärfungen an, damit mit Einreiseverboten belegte Menschen in derartigen Fällen künftig unbegrenzt in Abschiebehaft genommen werden können. Bislang ist das nur befristet möglich. Bei Miri gilt die Abschiebehaft laut Gericht bis zum 2. Dezember. (AFP)

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