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Die Grünen-Politikerin Renate Künast.

© imago/Metodi Popow

Falsches Zitat: Künast erringt Erfolg gegen Facebook-Nutzer

In einem Facebook-Eintrag wurde eine Aussage Renate Künasts falsch wiedergegeben, entschied das Landgericht Frankfurt. Der Post hatte Folgen.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor Gericht einen Erfolg gegen einen Facebook-Nutzer errungen, der ein falsches Zitat unterlassen muss. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, Künast habe bei einem Zwischenruf im Berliner Abgeordnetenhaus 1986 gesagt: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt", teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Freitag mit.

Im Rahmen einer Rede einer anderen Abgeordneten bei einer Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien äußerte Künast 1986 einen Zwischenruf auf eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten. Er hatte die sprechende Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Laut Protokoll sagte Künast in ihrem Zwischenruf daraufhin: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."

Im März 2019 hatte der vor dem Frankfurter Landgericht beklagte Mann im sozialen Netzwerk Facebook einen Beitrag mit einem Bild von Künast veröffentlicht. Daneben war als Text eingefügt: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt." Unter diesem Beitrag wurden viele herabsetzende Kommentare abgegeben.

Bereits im Mai 2019 hatte das Frankfurter Landgericht dem Mann untersagt, durch den Facebook-Eintrag den Eindruck zu erwecken, Künast habe die Äußerung getätigt. Gegen diesen Beschluss legte er Widerspruch ein. Das Landgericht wies diesen Widerspruch am Donnerstag ab.

Das Zitat sei eine falsche Tatsachenbehauptung, urteilten die Richter. Der Durchschnittsbetrachter verstehe die Aussage neben Künasts Bild im Kontext so, als habe sie das erklärt. Der von dem Facebook-Nutzer hervorgerufene Eindruck sei aber falsch, da sie den Teil "...ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt" nicht gesagt habe. Das Unterschieben dieses falschen Zitats verletze Künast in ihrem Persönlichkeitsrecht.

Außerhalb des Kontexts wiedergegeben

Zusätzlich habe der Mann den Zwischenruf aus dem Berliner Abgeordnetenhaus außerhalb des Kontexts wiedergegeben. Somit entstehe der Eindruck, dass es sich um eine aktuelle Aussage Künasts handle. Dass der Zwischenruf über 30 Jahre zurückliegt, habe der Beklagte nicht offenbart.

Am Mittwoch gab das Berliner Landgericht Künast in einem ähnlichen Fall teilweise Recht. Dort urteilten die Richter, dass der Kurzbotschaftendienst Twitter Auskunft über einen Nutzer geben darf, beispielsweise dessen Namen, E-Mail-Adresse und den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Tweets. Der Nutzer in diesem Fall hatte einen Tweet veröffentlicht, in dem hinter Künasts Namen der Satz "Ja zu Sex mit Kindern" stand. Wie in Frankfurt sahen die Richter in Berlin darin ein Falschzitat, welches Künast so nicht gesagt hatte.

In dem Verfahren in Berlin ging es noch um weitere von ihr beanstandete Tweets. Im September entschieden die Richter am Landgericht Berlin, dass beleidigende Äußerungen gegen Künast zulässig seien. Auf sie gemünzte Kommentare bei Facebook wie "Drecks Fotze" bewegten sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren". Gegen das Urteil, das bundesweit für Empörung sorgte, legte Künast Beschwerde ein. (AFP)

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