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Politik: Familienförderung nach französischem Vorbild

Berlin - Für Familienexperten, etwa die des Berliner Forschungsinstituts DIW, ist es schon lange ein Rätsel, weshalb in Deutschland der Aufbau und Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen noch immer weitgehend nach dem Motto der Objekt- statt der Subjektförderung funktioniert. Schließlich macht es ja der französische Nachbar im Westen seit ewigen Zeiten vor, wie die vielen unterschiedlichen Interessen der Eltern mit den finanziellen und organisatorischen Zwängen des Staates vereinbar sind.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Für Familienexperten, etwa die des Berliner Forschungsinstituts DIW, ist es schon lange ein Rätsel, weshalb in Deutschland der Aufbau und Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen noch immer weitgehend nach dem Motto der Objekt- statt der Subjektförderung funktioniert. Schließlich macht es ja der französische Nachbar im Westen seit ewigen Zeiten vor, wie die vielen unterschiedlichen Interessen der Eltern mit den finanziellen und organisatorischen Zwängen des Staates vereinbar sind. Ganz einfach, so scheint es zumindest: Man gibt den Eltern einen Gutschein, und die kaufen sich damit Kinderbetreuung nach ihrer Facon.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) nahm genau diesen hierzulande seit Monaten schwelenden Konflikt der unterschiedlichen Interessen – Kita-Betreuung oder Erziehung zu Hause – zum Anlass, um das entscheidende Stichwort zu geben. „Subjektförderung“, sagte sie anlässlich einer aktuellen Stunde im Parlament, sei die „beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass jedes Kind von der Initiative des Bundes profitieren kann“. Und wie macht man Subjektförderung? Mit einem Gutschein nach französischem Modell. Eltern können ihn dafür nutzen, bei ihrer Kommune, bei freien Trägern oder dem eigenen Arbeitgeber einen Krippenplatz zu bezahlen. Sie können dafür im besten Fall aber auch eine Tagesmutter oder stundenweise eine Betreuungshilfe zu Hause, eine Erziehungsberatung oder vielleicht sogar eine Musikstunde dafür kaufen.

Ja, und vielleicht das Geld sogar selbst behalten. Wo sich im übrigen der Kreis politisch auch wieder schließt. Schließlich nutzte CSU-Chef Edmund Stoiber seinen Auftritt bei der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages einmal mehr dazu, darauf hinzuweisen, dass man einem Rechtsanspruch der Eltern auf Kita-Betreuung nur zustimmen wolle, wenn es im Gegenzug ein Betreuungsgeld für zu Hause erziehende Familien gebe. Ganz am Rand: Die kommunalen Spitzenvertreter kommentierten Stoibers Junktim mit lautem Protest.

Doch nicht nur zur Befriedung derer, die sich auf politischer Bühne gegenseitig vorwerfen, Herdprämierer oder Gebärmaschinisten zu sein, könnte ein Gutscheinmodell taugen. Es böte der Bundesregierung auch die Chance, aus einem verfassungsrechtlichen Dilemma herauszufinden. Und das heißt: Der Bund darf den Kommunen keine direkten laufenden Zuschüsse zum Betrieb der Kitas und Krippen überweisen. Mit einem Gutschein täte er das auch nicht und würde sich dennoch an den immensen Kosten beteiligen. Und das auf ganz direktem Weg und ohne die Gefahr, dass das Geld auf der Strecke von der Bundeskasse bis zu den Kitas in kommunalen oder Landeshaushalten versickert. Oder, wie die Familienministerin es nannte, „für den Kauf neuer Flachbildschirme verwendet wird“.

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