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Familienpolitik: Union lehnt Änderungen bei Familienförderung ab

Die große Koalition steuert in der Diskussion um die Familienförderung auf ihren ersten schweren Konflikt zu. Die Vorschläge der SPD seien "Methoden, die Geld kosten, aber wirkungslos sind", sagte Norbert Röttgen (CDU).

Berlin - Für die Unionsfraktion lehnte am Dienstag der Parlamentarische Geschäftsführer Norbert Röttgen die Forderung der SPD ab, die Betreuungskosten auch für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr steurlich absetzbar zu machen.

Der SPD-Vorstand hatte am Montag auf seiner Klausurtagung in Mainz beschlossen, dass Eltern generell ihre Betreuungskosten vom ersten Euro an steuerlich geltend machen können sollen. Dies widerspricht der Vereinbarung des Bundeskabinetts. Für die Kinder bis sechs Jahre sollte dies erst von einem Betrag von 1000 Euro an möglich sein.

Röttgen sagte, das Ziel der Kabinettsvereinbarung habe in der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestanden. Das Kabinett habe speziell Familien im Auge gehabt, wo beide Elternteile berufstätig sind. Dieser Absicht werde die SPD nun nicht mehr gerecht. Die Förderung würde vielmehr wirkungslos verpuffen, da es nicht mehr darum gehen würde, speziell die Beschäftigung von privater Betreuung zu unterstützen. «Die Gießkanne sollte im Schuppen bleiben», sagte Röttgen.

SPD-Fraktionsvize Nicolette Kressl sagte der dpa, Röttgen sei «offensichtlich nicht informiert». Das SPD-Konzept mache die Familienförderung nicht teurer, weil die vereinbarten Gesamtausgaben von 460 Millionen nicht überschritten würden. «Wir wollen auch Geringverdienern und Alleinerziehenden helfen», sagte die SPD-Politikerin. Kressl wies zugleich darauf hin, dass der SPD-Vorstoß auch von Familienpolitikern der Union aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unterstützt werde.

Innerhalb der Bundesregierung wird erwogen, den Gesetzentwurf zur Familienförderung am Mittwoch auf der Basis der Genshagener Absprachen im Kabinett zu beschließen und dann in den Bundestag einzubringen. Änderungen könnten dann im Rahmen des parlamentarischen Beratungsverfahrens erfolgen. (tso/dpa)

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