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Familienpolitik: Unterhalts-Urteil bringt Koalition in Bedrängnis

Die für Freitag geplante Verabschiedung der Unterhaltsrechtsreform ist nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hinfällig. Besonders der konservative Flügel der Union steht nun vor einem Scherbenhaufen.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtspolitiker von Union und SPD mit seinem Unterhaltsrechts-Beschluss kalt erwischt. Am Freitag sollte nach einigem Hin und Her die seit Jahren angekündigte Unterhaltsrechtsreform im Bundestag endlich verabschiedet werden. Am Mittwochvormittag wollte der Rechtsausschuss nur noch einmal kurz über das Reformvorhaben schauen. Doch kurz vor der Sitzung ereilte die Parlamentarier der Karlsruher Richterspruch. Seit diesem Moment steht der mühsam erzielte Koalitionskompromiss wieder in Frage. Wie es weitergeht, soll nun am Donnerstag in einer Sondersitzung festgelegt werden. Mit einer Verabschiedung am Freitag rechnen in der Koalition nur noch notorische Optimisten.

Auf den ersten Blick schien die Karlsruher Entscheidung nicht so dramatisch. Der 1. Senat beanstandete die Benachteiligung unverheirateter Eltern bei der Dauer der Unterhaltszahlungen für die Betreuung ihrer Kinder. Das war an sich keine Gefahr für das Reformvorhaben der Regierung: In den Verhandlungen hatte die Union durchgesetzt, dass die Vorschriften für geschiedene und ledige Ex-Partner in diesem Punkt ohnehin angeglichen werden. Wer sich um den Nachwuchs kümmert, bekommt mindestens drei Jahre Unterhalt.

Unterhalt dient allein dem Wohl des Kindes

Bislang waren die Unterschiede krass, wie auch der Fall der Klägerin in Karlsruhe zeigt. Die ledige Mutter von vier Kindern hatte für die Betreuung ihres heute zehnjährigen Kindes drei Jahre lang rund 630 Euro Unterhalt im Monat bekommen. Danach war Schluss, entschieden die Gerichte. Wäre sie mit dem Vater verheiratet gewesen, hätte sie mindestens fünf weitere Jahre den vollen Unterhalt bekommen.

Die Karlsruher Entscheidung rüttelt aber an dem Eckpfeiler der Koalitionseinigung. Denn in ihrer 53-seitigen Begründung sagen die Richter auch folgendes: Wenn nach einer Trennung die Mutter oder auch der Vater Geld vom Ex-Partner bekommt, weil sie oder er sich um den gemeinsamen Nachwuchs kümmert, dient das allein dem Wohl des Kindes, nichts anderem. Die Frage, ob die Beiden verheiratet waren oder nicht, mag zwar für den Geschiedenenunterhalt wichtig sein - für die Zahlungen zur Kinderbetreuung aber nicht.

Erst die Kinder, dann die Eltern

Dieses Argument hatte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) immer vertreten. Auf Druck der Union hatte sie aber Ende März von ihrem ursprünglichen Plan Abstand nehmen müssen, unverheiratete und geschiedene Mütter bei der Verteilung des Geldes gleich zu stellen. Beide sollten nach ihrem Willen gemeinsam im so genannten zweiten Rang eingeordnet werden: Erst sollten mit dem Geld des Unterhaltsschuldners die Ansprüche der Kinder befriedigt werden, dann gleichmäßig die Mutter (oder der Vater) - egal, ob (er oder) sie mit dem Vater (der Mutter) verheiratet war oder nicht.

Konservative Unions-Politiker erreichten jedoch, dass nach den Kindern zunächst die geschiedenen Mütter zum Zuge kommen sollten. In ihrem Urteil verweisen die Richter dagegen auf Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes, wonach für nichteheliche Kinder "die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft" geschaffen werden müssen. Ein sehr weit reichender Auftrag, wie Karlsruhe nun erstmals festgelegt hat: "Auch eine mittelbare Schlechterstellung nichtehelicher Kinder im Verhältnis zu ehelichen Kindern ist durch Artikel 6 Absatz 5 verboten", heißt es in der Entscheidung.

Hektisch auf der Zielgeraden

Zypries will nun zu ihrem Ursprungsvorschlag - der Gleichstellung von geschiedenen und unverheirateten Müttern - zurückkehren. Wie sich die Union positionieren wird, ist noch nicht abzusehen. Ein wenig Kopfschütteln herrschte in Berlin aber über die Richter. Ihren Beschluss hatten sie am 28. Februar gefasst. Da war die Debatte in der Koalition noch munter im Gange. Die Kenntnis der Karlsruher Entscheidung hätte die Diskussion sicher beeinflusst. Nun muss sich der Gesetzgeber vermutlich hektisch auf der Zielgraden korrigieren. (Von Wolfgang Janisch und Ulrich Scharlack, dpa)

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