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Familienpolitik: Zuschuss zur Zeugung

Der Druck auf den Bund wächst, die Kosten für künstliche Befruchtungen wieder komplett zu übernehmen.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Die Sachsen haben es vorgemacht und nun auch die Bundespolitik in Zugzwang gebracht: Mit der Entscheidung des sächsischen Kabinetts in der vergangenen Woche, vom 1. März an ungewollt kinderlose Paare bei der künstlichen Befruchtung finanziell zu unterstützen, ist auch in Berlin die Debatte neu entfacht worden. Denn seit der Gesetzesänderung von 2004 zahlen die Kassen maximal nur noch die Hälfte der Kosten für drei Befruchtungszyklen. Das bedeutet aber, dass betroffene Ehepaare mit geringen Einkommen sich ihren Kinderwunsch oft versagen müssen, weil sie pro Versuch etwa 1750 Euro zuzahlen müssten. Die Statistik scheint das zu belegen: Seit 2004 ist die Zahl der künstlichen Befruchtungen um knapp die Hälfte zurückgegangen. Und die Zahl der Geburten, die auf diese Methode der Fortpflanzungsmedizin zurückgehen, sank um mehr als die Hälfte.

Vor allem für die Familienpolitiker ist das eine unerfreuliche Entwicklung. So macht denn Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) aus ihrer Sympathie für den sächsischen Vorstoß keinen Hehl. Ohne sich jedoch konkret auf das Dresdner Beispiel festzulegen, möchte die Ministerin einen Diskussionsprozess darüber anstoßen, wie es allen ungewollt kinderlosen Paaren ermöglicht werden kann, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, sagte ein Ministeriumssprecher am Sonntag dem Tagesspiegel. Dies sei das Ziel, und nach den Lösungen, die dahin führen, müsse man nun gemeinsam suchen.

Der Obmann der Unionsfraktion im Familienausschuss, Johannes Singhammer (CSU), hält das sächsische Vorgehen für „beispielhaft“. Er sehe die große Gefahr, dass der Kinderwunsch von der Frage des Einkommens abhängig werde. Genau diese Ungerechtigkeit müsse die Politik mit günstigeren Rahmenbedingungen für Familien vermeiden. Zurückhaltender aber ist Singhammer in der Frage, ob der Bund dafür in die Pflicht zu nehmen ist, zumal dies auch in den Bereich der Gesundheitspolitik falle. Zumindest solle es aber Gespräche zwischen Bund und Ländern über diese Frage geben, sagte Singhammer dem Tagesspiegel.

Die Sachsen waren vergeblich in Berlin mit ihrem Anliegen vorstellig geworden, eine bundesweite Regelung zur Finanzierung der künstlichen Befruchtung zu erreichen. Auch eine von den unionsgeführten Bundesländern Sachsen, Thüringen und Saarland im Juli 2008 initiierte Forderung des Bundesrates, dass die Krankenkassen die Kosten für den Eingriff wieder voll übernehmen sollten, verhallte bislang ungehört. Ende Januar dieses Jahres brachte die Linksfraktion im Bundestag den Antrag ein, „den alten Rechtszustand vor 2004“ im Hinblick auf die Finanzierung der künstlichen Befruchtung wieder einzuführen. Dazu solle der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung entsprechend erhöht werden.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verweigerte sich solchen Ansinnen bislang stets mit dem Hinweis darauf, dass es sich nicht um krankheitsbedingte Leistungen handele, also die Kassen nicht zuständig seien. Der Obmann der Linksfraktion im Bundestags-Gesundheitsausschuss, Frank Spieth, hält das für „Unsinn“. Der Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalte doch ohnehin viele Leistungen, die nicht gesundheits-, sondern familienpolitischer Art seien. Er wirft der Bundesregierung „Doppelzüngigkeit“ vor: Einerseits klopfe sich die Koalition immer wieder für ihre familienpolitischen Leistungen auf die Schulter, andererseits kürze sie den betroffenen Paaren diesen Kostenzuschuss, sagte er dem Tagesspiegel.

So bleibt es wohl zunächst noch Sache der Bundesländer zu entscheiden, ob und wie sie ungewollt kinderlose Paare unterstützen. Doch deren Bereitschaft dazu ist relativ gering, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab: Nordrhein-Westfalen und Hessen wollen Zuschüsse zumindest prüfen. Thüringen, das Saarland, Berlin, Brandenburg, Bayern und Sachsen-Anhalt dringen auf eine bundeseinheitliche Lösung.

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