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Politik: Fast alles darf in die Datei

Innenminister einigen sich auf Info-Sammlung zu Terrorverdächtigen – Schäuble ist damit zufrieden

Berlin - Mitte Juli vergangenen Jahres war es schon einmal so weit: Der Bundesinnenminister legte dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Antiterrordatei vor. Inzwischen heißt der Minister nicht mehr Otto Schily, sondern Wolfgang Schäuble – und jetzt soll umgesetzt werden, was schon seit Jahren diskutiert wird: Die Vernetzung (fast) aller Informationen über Verdächtige des internationalen Terrorismus aus allen deutschen Sicherheitsbehörden.

Zumindest die Innenminister von Bund und Ländern haben sich in ihrer Sondersitzung auf einen Kompromiss geeinigt, mit dem sich Bundesinnenminister Schäuble (CDU) „sehr zufrieden“ zeigte. Das Justizministerium will die Einigung zwar noch prüfen. Man geht dort aber auch davon aus, dass das Gesetz bald beschlossen werden kann.

In die Datei müssen die Behörden künftig alle Informationen über Verdächtige einspeisen, die in Verbindung zu einer terroristischen Vereinigung mit internationalem Bezug stehen oder in diesem Zusammenhang als gewaltbereit gelten. Auch Stiftungen, Telefone oder Bankkonten mit Bezug dazu sollen eigene Einträge in die Datei bekommen können.

Nach dem langen Streit darüber, was genau in die Datei eingespeist werden soll, haben die Innenminister zu einem Konsens gefunden: Offen eingespeist werden die Grunddaten zur Identifizierung einer Person, also etwa Namen, Geschlecht, Volkszugehörigkeit, körperliche Merkmale, Sprachen und Fotos. Diese Daten werden bei einer Abfrage durch eine andere Behörde automatisch angezeigt.

Nicht angezeigt werden die „erweiterten Grunddaten“, dazu gehören etwa Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, Waffenbesitz, Telekommunikationsdaten, Bankdaten, Ausbildung, Reisebewegungen und die Religionszugehörigkeit. Mit der verdeckten Einstellung wird verfassungsrechtlichen Bedenken zur Weitergabe Rechnung getragen. Die angefragte Behörde muss bei einer Abfrage erst klären, ob die Herausgabe verfassungsgemäß ist. Ist dem so, gibt es keinen Ermessensspielraum.

Die Schranke allerdings fällt in einem Notfall. Der Sprecher der SPD-Innenminister, Berlins Innensenator Ehrhart Körting sagte, „wenn ein Anschlag unmittelbar bevorsteht“, etwa bei einer Drohung, „muss die Datei in allen Bereichen unmittelbar zugänglich sein“.

Eine Sorte Daten aber wird die Datei nicht bekommen – die besonders geheimschutzbedürftigen. Wenn aufgrund einer besonders vertraulichen Information oder der Beteiligung eines anderen Nachrichtendienstes etwas nicht in der Datei gespeichert werden soll, hat die zurückhaltende Behörde bei einer Anfrage nur die Pflicht, eine Rückmeldung zu prüfen. Hier gibt es auch künftig einen Ermessensspielraum.

Nicht geeinigt haben sich die Innenminister in einer anderen Frage: Die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, wie von Unionsländern gefordert. Hier hält die SPD dagegen. Verstärkt werden soll nur die Videoüberwachung von Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen. Zudem prüft die Innenministerkonferenz eine Veränderung im Ausländerrecht, auch Bürgen von Einreisenden sollen möglicherweise stärker überprüft werden.

Linksfraktionsvize Petra Pau befürchtet jetzt eine „Anti-Bürgerrechts-Datei“, mit der das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten aufgeweicht würde. Der Grünen-InnenpolitikerWolfgang Wieland kündigte an, eben die Einhaltung dieser Trennung zu prüfen. Für FDP ist der Beschluss „tragbar“.

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