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Politik: Fast hundertprozentig

Zur Ermittlung des so genannten genetischen Fingerabdrucks wird der Tatort eines Verbrechens auf fremde Spuren von Desoxyribonukleinsäure (DNA) untersucht. Durch die Analyse dieser Geninformationen kann mit 99,9prozentiger Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Person als Täter identifiziert werden.

Zur Ermittlung des so genannten genetischen Fingerabdrucks wird der Tatort eines Verbrechens auf fremde Spuren von Desoxyribonukleinsäure (DNA) untersucht. Durch die Analyse dieser Geninformationen kann mit 99,9prozentiger Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Person als Täter identifiziert werden. Diese Methode ist wesentlich zuverlässiger als die konventionelle Analyse der Blutgruppenzugehörigkeit. Winzige Hautpartikel, Speichel oder Sperma genügen, um daraus DNA zu isolieren. In einem aufwändigen Verfahren muss die isolierte DNA anschließend vervielfältigt und mit anderen Proben abgeglichen werden. Verwendbar sind für die Kriminalisten etwa 90 Prozent der DNA, die eine individuelle Struktur besitzen und daher eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Personen gut möglich machen. Auf den übrigen zehn Prozent hingegen sind die Eigenschaften eines Menschen gespeichert wie etwa seine Augenfarbe. Dies ist für die Erbgutanalyse wichtig, für die kriminaltechnische Untersuchung spielt es jedoch keine Rolle. Tsp

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