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Politik: FDP fordert Bonds für Deutschland

„Gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern“

Berlin - Im Streit um die Einführung von gemeinsamen Anleihen der Euro-Länder, sogenannter Euro-Bonds, stellt die FDP jetzt eine weitere Hürde auf und fordert gemeinsame Bonds des Bundes und der Bundesländer, also die Einführung von Deutschland-Bonds. „Solange der Bund nicht bereit ist, gemeinsame Anleihen mit den Bundesländern auszugeben“, sagte FDP-Vorstandsmitglied Wolfgang Kubicki dem Tagesspiegel am Dienstag, „solange ist es absurd, über Euro-Bonds nachzudenken“.

Weil sich der Bund und die Bundesländer traditionell unabhängig voneinander durch das Ausgeben von Anleihen auf dem Markt refinanzieren, müssten die Länder, die höhere Zinsen als der Bund zahlen müssen, Mehrausgaben in Millionenhöhe tätigen, sagte Kubicki, der Fraktionschef der FDP im Landtag von Schleswig-Holstein ist. Allein sein Bundesland koste dies Zinszahlungen von rund 40 Millionen Euro Jahr. „Es macht keinen Sinn, Schulden auf europäischer Ebene zu vergemeinschaften, gleichzeitig aber gemeinsame Anleihen von Bund und Bundesländern abzulehnen.“

Die gemeinsame Verschuldung des Bundes und der Bundesländer war in den vergangenen Jahren immer wieder Thema der Finanzpolitik. Der Bund hat gemeinsame Anleihen mit den Ländern jedoch abgelehnt. Zuletzt hatte sich auch die rot-grüne Bundesregierung unter Finanzminister Hans Eichel mit dem Hinweis dagegen gewehrt, dem Bund würden Zinsvorteile verloren gehen, wenn es eine gemeinsame Kreditaufnahme mit hoch verschuldeten Bundesländern geben würde. Dagegen hatten mehrere Bundesländer, darunter Niedersachsen und das Saarland für die Einführung von Huckepack-Bonds plädiert, bei denen der Bund die Anleihen für die Länder am Kapitalmarkt begibt und das Geld dann zu gleichen Konditionen an die Länder weiterreicht. Von Einsparungen im Umfang von einer Milliarde Euro bei den 16 Bundesländern war die Rede.

Rein rechtlich stünde solchen Deutschland-Bonds nichts im Wege. Über den Länderfinanzausgleich und die Beteiligung des Bundes gibt es ohnehin einen deutschen Haftungsverbund – der im Vergleich dazu in Europa ausdrücklich durch das sogenannte „Bail-Out-Verbot“ ausgeschlossen ist. Außerdem dürfte das Zinsrisiko des Bundes spätestens seit der Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz und auch in den Länderverfassungen minimiert werden, weil es bei gleicher Nullverschuldung keine unterschiedlichen Ausfallrisiken in den Ländern mehr geben dürfte. asi

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