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Politik: Feilschen um Schuldenbremse

Bund und Länder einigen sich offenbar auf Eckpunkte für Föderalismusreform II

Von Matthias Schlegel

Berlin - Der Termin für die Präsentation von Eckpunkten zur Föderalismusreform II stand schon fest, bevor sich die Hauptakteure in einer zentralen Frage geeinigt hatten: Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck und Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) wollen in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Föderalismuskommission am kommenden Montag in Berlin vor die Presse treten. Das war lange geplant. Doch erst am Donnerstag haben sie sich offenbar in wichtigen Fragen geeinigt. Noch Mitte der Woche hatten Union und SPD auf der einen, Bund und Länder auf der anderen Seite heftig darüber gestritten, wo künftig eine Schuldenbremse gezogen werden soll und ob ärmere Bundesländer Unterstützung dabei erhalten, ihre Altschulden zu begleichen.

In der Föderalismusreform II ist die Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das Ziel – und eine verbindliche Regelung, wie hoch sich Bund und Länder künftig verschulden dürfen, die höchste zu überwindende Hürde auf dem Weg dorthin. Denn angesichts eines auf knapp 1,6 Billionen Euro angewachsenen gesamtstaatlichen Schuldenstands hat sich die im Artikel 115 des Grundgesetzes und in vielen Landesverfassungen verankerte Regelung als kontraproduktiv erwiesen: dass nämlich die Aufnahme von Krediten mithilfe einer Ermächtigung durch Bundesgesetz möglich ist, wobei die Einnahmen aus Krediten die Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen – Ausnahmen sind allerdings zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Während die SPD-Fraktion dafür plädierte, die Grenze der Kreditaufnahme bei 0,75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu ziehen (0,5 Prozent für den Bund, weitere 0,25 für die Länder), lehnte die Unionsfraktion in ihren aktualisierten Leitlinien zur Föderalismusreform II noch am Freitag „eine strukturelle Komponente von größer als 0,0 Prozent des BIP bei der Neuverschuldung ab“. Ausnahmen solle es nur bei „Sondersituationen wie etwa Naturkatastrophen“ geben. Vieles deutete am Freitag darauf hin, dass Oettinger und Struck dem zwischen beiden Position liegenden Vorschlag von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) folgen würden, die Schuldengrenze bei 0,5 Prozent des BIP zu ziehen, wobei 0,3 Prozent auf den Bund und 0,15 Prozent auf die Länder entfielen. Insgesamt könnte sich diese Summe dann auf rund zwölf Milliarden Euro belaufen.

Hoch verschuldete Länder wie das Saarland, Bremen und Schleswig-Holstein hatten ihre Zustimmung zu einer verbindlichen Schuldenbremse immer davon abhängig gemacht, dass ihnen geholfen wird, ihre Altschulden abzubauen. Auch die Hauptstadt fühlt sich den Armen zugehörig: „Berlin will dabei sein“, sagte Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) am Freitag dem Tagesspiegel. Nach dpa-Informationen ist der Bund nun unter bestimmten Bedingungen bereit, Zuschüsse zur Bewältigung der Zinslasten zu gewähren. So könnte etwa der Solidaritätszuschlag langsamer abgeschmolzen und der Erlös als Finanzspritze für ärmere Länder eingesetzt werden. Das liefe wohl eher auf eine magere Zuwendung für die bedürftigen Länder hinaus. Die Unionsfraktion hatte solche Hilfen stets generell abgelehnt: Vergleiche man Indikatoren wie Zinslastquoten oder Schuldenstand, stehe der Bund in einer Reihe mit den finanzschwachen Ländern, wurde argumentiert.

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