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Online nach Ferienwohnungen suchen dürfen nur Touristen - nicht aber die Sonderermittler der Bezirke, sagt der Datenschutzbeauftragte.

© Jens Kalaene/pa

Ferienwohnungen in Berlin: Sonderermittler ohne Internet

34 Sonderermittler sollen illegale Ferienwohnungen finden. Im Internet nach Angeboten suchen dürfen sie aber nicht, sagt der Datenschutzbeauftragte. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Gerd Nowakowski

Der Finanzsenator war großzügig: 34 Stellen erhielten Berlins Bezirke für den Kampf gegen die illegale Vermietung von Ferienwohnungen. Durchgesetzt werden soll damit das Zweckentfremdungsverbot, um im wachsenden Berlin dringend benötigte Wohnungen zu sichern. Hört sich gut an. Ein Jahr später lachen sich Schwarzvermieter schlapp, und die 34 Sonderermittler drehen Däumchen. Ferienwohnungen mussten bis Juni 2014 angemeldet werden, um noch Bestandsschutz bis 2016 zu erhalten. Wer das nicht getan hat – nach Schätzungen betrifft das die Hälfte aller Ferienwohnungen, im besonders betroffenen Bezirk Mitte wahrscheinlich sogar drei von vier Apartments –, hat aber kaum etwas zu befürchten. Denn das Internet anzuwerfen, um mit einer Software systematisch die Ferienwohnungsportale zu durchforsten, geht gar nicht – sagt jedenfalls der Datenschutzbeauftragte. Geht’s noch weltfremder?

Der Abgleich der Liste der gemeldeten Ferienwohnungen mit dem Internet ist nicht erlaubt

Vor allem geht es nun schon seit Ende 2014 nicht voran. Inzwischen ist selbst der datenschutzsensible grüne Stadtrat von Mitte entnervt. Dass es hier gar nicht um persönliche Daten der Vermieter geht, sondern nur um einen Abgleich mit der Liste der ordnungsgemäß gemeldeten Feriendomizile, interessiert den Datenschützer nicht. So ist das Schwert schon stumpf, bevor es überhaupt gezogen ist.

Gesucht werden darf im Internet nur, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt – also nur, wenn das Amt auf die Zweckentfremdung hingewiesen wird. Das kann der Blockwart-Mentalität zwar zu neuem Aufschwung verhelfen, ist aber weder besonders zielführend noch erstrebenswert. Nun muss erst einmal ein Rechtsgutachten her, um zu klären, was die Bezirksämter machen dürfen. Vermutung: Das kann dauern. Vielleicht sogar bis zur Wahl im Herbst 2016. Vorschlag: Die 34 Fachkräfte werden zur Verkehrslenkung abkommandiert, damit wenigstens der Planungsstau bei den Baustellen abgebaut wird. Das ist doch, wie der Kampf gegen zweckentfremdete Wohnungen, auch ein Versprechen des Senats. Oder gilt für Baustellen auch der Datenschutz?

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