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Politik: Fest verbunden

Die eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare steht als eigenständige Rechtsform neben der Ehe. Eingetragene Lebenspartner erhalten damit ähnliche Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare steht als eigenständige Rechtsform neben der Ehe. Eingetragene Lebenspartner erhalten damit ähnliche Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. Lebenspartner gelten fortan als Familienangehörige des anderen. Sie dürfen folglich einen gemeinsamen Familienn tragen. Es entstehen gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, die auch über die bestehende Partnerschaft hinausreichen können. Wenn einer der Partner ein Kind mitbringt, hat der andere Partner ein Umgangsrecht. Im Todesfall können Lebenspartner als Erben eingesetzt werden und das gemeinsame Mietverhältnis übernehmen. Das Gesetz ist am 1. August 2001 in Kraft getreten. jtg

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