zum Hauptinhalt

Politik: Feste Budgets im Gesundheitswesen - Ärzte gegen "Kollektivhaftung"

1993 führte Bundesgesundheitsminister Seehofer feste Budgets im Gesundheitswesen ein. Sie sollten verhindern, dass die Ausgaben zum Beispiel für Medikamente ins Uferlose steigen und führten zu einer größeren "Verschreibungsdisziplin" der Ärzte.

1993 führte Bundesgesundheitsminister Seehofer feste Budgets im Gesundheitswesen ein. Sie sollten verhindern, dass die Ausgaben zum Beispiel für Medikamente ins Uferlose steigen und führten zu einer größeren "Verschreibungsdisziplin" der Ärzte. Während Seehofer gegen Ende seiner Amtszeit von der Budget-Idee abgekommen war, führte die rot-grüne Regierung erneut die von den Ärzten ungebliebten Budgets als Steuerungsmittel ein.

Besonderen Widerspruch der Ärzte erregt die "Kollektivhaftung", der sie beim Überschreiten des Budgets für Arznei- und Heilmittel unterworfen werden können. Theoretisch können die Ärzte mit einem Teil ihres Honorars selbst für ihr "Verschreibungsverhalten" büßen. In der Praxis ist diese Möglichkeit allerdings bisher so gut wie nicht umgesetzt worden. 1998 gab es eine "Generalamnestie" für Budgetübeschreitungen, 1999 einigten sich Politik, Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung im Herbst auf ein "Aktionsprogramm", um den kollektiven Regress zu vermeiden.

Als Alternative zu den Budgets gelten individuelle Richtgrößen. Jeder Arzt erhält in diesem Fall pro Patient und Vierteljahr eine bestimmte Summe für Arznei- und Heilmittel (zum Beispiel Verbände, Massagen, Krankengymnastik) zugewiesen. Bei Überschreiten seiner Richtgröße kann er individuell zur Verantwortung gezogen werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false