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Politik: Finanzausgleich: Eichel fordert die Länder heraus

Finanzminister Hans Eichel (SPD) will den Beitrag des Bundes im Finanzausgleich verringern und den Bundesanteil bei den Umsatzsteuereinnahmen wieder erhöhen, schlägt aber vor, dass der Bund künftig den Fonds Deutsche Einheit alleine finanziert. Das geht aus dem am Donnerstag vorgelegten Entwurf des Maßstäbegesetzes zum Bund-Länder-Finanzausgleich hervor, das vom Bundesverfassungsgericht im November 1999 zur Klärung der Eckpunkte des Finanzausgleichs gefordert worden war.

Finanzminister Hans Eichel (SPD) will den Beitrag des Bundes im Finanzausgleich verringern und den Bundesanteil bei den Umsatzsteuereinnahmen wieder erhöhen, schlägt aber vor, dass der Bund künftig den Fonds Deutsche Einheit alleine finanziert. Das geht aus dem am Donnerstag vorgelegten Entwurf des Maßstäbegesetzes zum Bund-Länder-Finanzausgleich hervor, das vom Bundesverfassungsgericht im November 1999 zur Klärung der Eckpunkte des Finanzausgleichs gefordert worden war.

Nach Eichels Entwurf soll die Zahl der so genannten Bundesergänzungszuweisungen an ärmere Länder verringert und deren Umfang insgesamt reduziert werden. Solche Zuweisungen soll es befristet künftig nur noch bei "extremen Haushaltsnotlagen" und für den infrastrukturellen Nachholbedarf der neuen Länder geben. Abschaffen will er den Ausgleich für Seehafenlasten und die Zuweisungen für "überproportionale Kosten politischer Führung". Nach dem Gesetzentwurf soll der Gesamtumfang der Bundeszuweisungen im Verhältnis zum Gesamtumfang des Länderfinanzausgleichs "nicht beträchtlich" sein. Bislang ist er deutlich höher. Eichel verweist darauf, dass "ein bloßes ergebnisorientiertes Fortschreiben des bisherigen Ausgleichssystems verfassungsrechtlich unzureichend sei". Das kann als Ablehnung des Modells der Nehmerländer gewertet werden, das im Wesentlichen am Status Quo orientiert ist.

Die Finanzkraft der Kommunen will Eichel voll und nicht wie bisher zu 50 Prozent berücksichtigen. Zur Stadtstaatenwertung vermeidet der Finanzminister konkrete Angaben und gesteht nur eine "Modifizierung der Einwohnerzahl zu", die dann im eigentlichen Finanzausgleichsgesetz geregelt werden soll. Bislang wird die Einwohnerzahl von Berlin, Hamburg und Bremen pauschal mit 135 Prozent angesetzt, um einen Mehrbedarf auszugleichen. Zusätzlich will er künftig einen möglichen Mehrbedarf bei besonders dünner Besiedlung berücksichtigen. Der Eigenbehalt bei überproportionalen Steuereinnahmen soll künftig höher liegen als bisher.

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