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Finanzmarkt: Kabinett verschärft Regeln für Managergehälter

Vorstände von Unternehmen müssen Aktienoptionen künftig länger als bisher halten. Mit dem Beschluss des Kabinetts sollen Firmenspitzen motiviert werden, sich stärker als bisher für den langfristigen Erfolg ihrer Firma einzusetzen. Eine Obergrenze für Gehälter gibt es vorerst nicht.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch schärfere Regeln für Vorstandsgehälter beschlossen. Die gebilligten Vorschläge sollen als Gesetzentwurf durch die Fraktionen von SPD und Union in den Bundestag eingebracht werden, teilte das Bundesjustizministerium in Berlin mit.

Manager können ihre Aktienoptionen danach künftig frühestens nach vier statt nach zwei Jahren einlösen. Die Entscheidung über die Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll künftig das Plenum des Aufsichtsrates treffen und darf - anders als bislang - nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden. Zugleich wird die Haftung des Aufsichtsrates verschärft.

Gehaltsgrenzen noch offen

Künftig sollen die Gehälter zudem in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung des Managers und sonstigen Gehältern in der Branche stehen. Die Koalition hatte sich in der vergangenen Woche nicht auf Höchstsummen für die Bezahlung einigen können. Es laufen aber noch weitere Gespräche. Auch in der Union mehren sich die Stimmen, die die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern einschränken wollen. Ab einem Betrag von einer Million Euro sollen sie nach einem SPD-Vorschlag nicht mehr von den Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

"Wir stehen in der Politik zurzeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen", sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Viele Unternehmen hätten sich zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Ziele ausgerichtet. Das habe in erheblichem Maß zur gegenwärtigen Krise beigetragen. "Es muss auf den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens ankommen und nicht auf einen hohen Börsenkurs an einem bestimmten Stichtag", betonte Zypries.

Ziel sei es, die parlamentarischen Beratungen noch vor der Sommerpause abzuschließen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. (küs/ddp)

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