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Stratthaus

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Finanzminister Stratthaus: „Wer Jobs schafft, soll privilegiert werden“

Baden-Würtembergs Finanzminister Stratthaus äußerte sich im Tagesspiegel zur Erbschaftssteuerreform.

Von Antje Sirleschtov

Wann werden die Erben in Deutschland wissen, wie hoch ihre Steuern ausfallen, Herr Stratthaus?

Bis zum Herbst wollen wir alles unter Dach und Fach haben. Dann kann die Erbschaftsteuerreform zügig in Kraft treten.

Müssen Erben von Immobilien mit höheren Steuern rechnen?

Wir, das heißt die Union, gehen davon aus, dass wir am Ende nicht mehr, aber auch nicht weniger Steuern einnehmen werden. Das bedeutet: Wenn das Unternehmensvermögen im Erbfall noch stärker von der Steuer verschont würde, müsste an anderer Stelle stärker kompensiert werden. Das gebieten die Gesetze der Mathematik.

Was heißt das für Omas Häuschen, wird es steuerfrei bleiben?

Niemand zweifelt daran.

Was kommt auf die Erben von Betrieben zu?

Das Betriebsvermögen wird zurzeit nicht mit seinem Marktwert steuerlich belastet. Gerade das ist ja von den Verfassungsrichtern gerügt worden. Wir müssen deshalb künftig dieses Vermögen mit seinem Verkehrswert bei der Besteuerung ansetzen. Verschonungen könnte ich mir dort vorstellen, wo es gewichtige Gemeinwohlgründe dafür gibt. Diese sehe ich bei der Fortführung eines ererbten Unternehmens, aber auch beim Mietwohnungsbau kann man sich diese Frage stellen.

Warum soll ein neues Gesetz Unternehmererben nach zehn Jahren ganz von der Steuer befreien, wenn sie doch schon jetzt verschont werden?

Wer Arbeitsplätze schafft und sichert, der leistet einen gewichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, der steuerlich privilegiert werden soll. Die notwendig gewordene Neubewertung verschiedener Vermögensgegenstände wird ja auch eine Belastungsverschiebung mit sich bringen. Deshalb müssen wir, ehe wir Verschonungsregelungen verabschieden, nochmals genau rechnen, wie insgesamt eine gerechte Verteilung von Be- und Entlastungen erzielt werden kann. Es darf zum Beispiel nicht dazu führen, dass gerade kleinere Unternehmen und Handwerksbetriebe mit einer Neuregelung schlechter fahren als bisher. Dies wäre der Fall, wenn ihr unproduktives Vermögen in Zukunft höher besteuert wird als jetzt und nur das Produktivvermögen geschont würde – so der bisherige Gesetzesentwurf.

Gibt es Alternativen?

Man könnte darüber nachdenken, anstelle von Einzelvergünstigungen sämtliche Ausnahmen zu streichen und dafür die Steuersätze zu senken.

Die SPD sagt, man müsse die Erbschaftsteuer anheben und das nicht durch eigene Leistung erworbene Vermögen der Leute stärker zu sozialen Aufgaben, wie etwa Bildung, heranziehen.

Das ist mit der Union nicht zu machen. Die Steuersätze weiter drastisch anzuheben, wäre unklug. Schon jetzt zahlen manche Erben 50 Prozent Steuern und die Erblasser fragen sich, wenn der Staat noch höhere Sätze festlegt, ob sie das Geld nicht lieber zu Lebzeiten verjubeln, als es dem Fiskus zu schenken. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer werden in den nächsten Jahren zwangsläufig ansteigen. Denn die jetzige Erbengeneration wird so viel erben, wie keine Generation vor ihr. Und sie wird mehr Steuern darauf zahlen, weil die Zahl der Erben kleiner wird und deshalb weniger Freibetragsvolumen in Anspruch genommen werden kann.

— Das Gespräch führte Antje Sirleschtov.

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