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Politik: Fischer erklärt sein Zögern in der Visa-Affäre

Berlin - Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) hat erstmals etwas genauer erläutert, warum er in der Visa-Affäre zu spät auf Missstände an der Botschaft in Kiew reagiert hat. Er habe aus seiner politischen Vorgeschichte heraus ein „sehr feines Sensorium“ für Nuklearexporte oder Umweltfragen, sagte Fischer der Wochenzeitung „Die Zeit“.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) hat erstmals etwas genauer erläutert, warum er in der Visa-Affäre zu spät auf Missstände an der Botschaft in Kiew reagiert hat. Er habe aus seiner politischen Vorgeschichte heraus ein „sehr feines Sensorium“ für Nuklearexporte oder Umweltfragen, sagte Fischer der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Zu dem gesamten juristischen Visa-Bereich hatte ich leider nicht denselben Zugang.“ Dies sei allerdings keine Entschuldigung, sondern nur der „Versuch einer Erklärung“. Er habe außerdem „zu sehr darauf vertraut“, dass es problemlos möglich sein würde, die von der Kohl-Regierung eingeführten Reiseerleichterungen „fortzuentwickeln“.

Fischer warf zugleich der Opposition vor, mit „Skandalisierungen“ und bewussten Übertreibungen den Interessen Deutschlands zu schaden. „Ich fürchte um die Reisefreiheit“, sagt Fischer in dem vorab verbreiteten Interview. „Und ich fürchte um das deutsche Interesse an geregelter Einwanderung.“ Der Minister ließ Sympathie für den Vorschlag von SPD und Grünen erkennen, dass seine Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am 25. April live im Fernsehen übertragen wird. Hingegen lehnte der CSU-Landesgruppenchef Michael Glos eine TV-Übertragung ab. Fischer wolle für sich „ein großes Spektakel“ haben. Es sei aber nicht einzusehen, dass er eine „Sonderrolle“ bekomme. „Entweder Fernsehen für alle oder für keinen“, sagte Glos. Entscheiden müsse darüber aber der Ausschuss selbst.

Glos ließ erkennen, dass die Union es nicht bei einer Vernehmung Fischers belassen will. Es werde „mindestens“ noch eine zweite Runde geben. Der CSU-Politiker begründete das damit, dass bis zur ersten Vernehmung nicht alle Akten ausgewertet und wichtige Zeugen nicht vernommen seien.

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