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Politik: Fischers Freunde

Der Bundesgerichtshof mildert die Folgen der Visa-Affäre: Wer Huren mit Touristenvisum hilft, macht sich nicht gleich strafbar

Karlsruhe/Berlin - Nein, mit der Visa-Affäre um Außenminister Joschka Fischer hat das Urteil „nichts zu tun“, teilt der Bundesgerichtshof (BGH) mit, auch wenn es um Menschenschleuser gehe. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn nach der höchstrichterlichen Entscheidung vom Mittwoch kann Fischer noch ein wenig mehr aufatmen. Der BGH hat ein Verhalten nicht kriminalisiert, das die laxe Praxis bei der Einreisestempel-Vergabe gerade gefördert hat: den Missbrauch von Touristenvisa.

Die Richter mussten über die „Unterstützung“ von Frauen aus der Ukraine, Russland und Litauen entscheiden, die offiziell als Touristinnen kamen, hier aber als Prostituierte arbeiten wollten. Einen Mann, der ihnen Zimmer mietete und sich um die Visaverlängerung kümmerte, hatte das Landgericht Darmstadt zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der BGH nun im Wesentlichen auf. Begründung: Wer mit einem Touristenvisum einreist, kommt nicht unerlaubt – auch wenn er hier mehr will, als Verwandte besuchen oder sich die Landschaft ansehen. Und wer erlaubt komme, könne nicht strafbar geschleust werden.

Die Richter setzten sich mit ihrer Rechtsprechung über die Verwaltungsgerichte hinweg, die eine Einreise auch dann für unerlaubt halten, wenn man zwar ein Visum oder einen anderen Aufenthaltsstatus besitzt, ihn sich aber unter Angabe falscher Gründe erschlichen hat. Der BGH betonte, für die strafrechtliche Beurteilung sei es wichtig, einen „eindeutigen, objektiven Auslegungsmaßstab“ zu haben, bei dem die Strafbarkeit nicht von der „zufälligen Nachweisbarkeit der Tatumstände im Einzelfall“ abhängen dürfe. Und dann folgt ein Hinweis an den Gesetzgeber: Er müsse erschlichenen Visa mit einer Änderung im Ausländerrecht die Wirksamkeit absprechen. Nur dann könnten Helfer wie jener der Frauen im jetzt entschiedenen Fall bestraft werden.

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