Flüchtlinge: Experten wollen Wende in der Flüchtlingspolitik
Eine überparteiliche Kommission der Bosch-Stiftung fordert: Aus Flüchtlingspolitik muss "Politik der Integration und Teilhabe" werden.
Eine Kommission im Auftrag der Bosch-Stiftung fordert eine deutliche Beschleunigung der Integration von Flüchtlingen durch Bildungs- und Arbeitsangebote. Neben schnellen Anerkennungsverfahren plädiert die „Expertenkommission zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik“ dafür, allen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive bereits nach drei Monaten in Deutschland das Arbeiten zu ermöglichen. Bisher sind Wartefristen bis zu 15 Monaten möglich.
Die Kommission unter Vorsitz des früheren NRW-Integrationsministers Armin Laschet (CDU) ließ durchblicken, dass sie auch die Abschaffung der „Vorrangprüfung“ wünscht, obwohl ihr Abschlussbericht Bericht nur Reformen vorschlägt. Derzeit muss vor Einstellung eines Flüchtlings geprüft werden, ob kein EU-Ausländer für die Stelle infrage kommt. Dies zu ändern, würde „ das Abendland nicht untergehen lassen“, sagte Kommissionsmitglied Heinrich Alt, Ex-Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. Die Berufsschulen sollten sich auch für ältere Flüchtlinge öffnen, wer sich für einen Beruf geeignet zeige, solle sofort Bafög erhalten und statt einer Duldung eine reguläre Aufenthaltserlaubnis.
Die elfköpfige Kommission, die seit März 2015 tagte und der Vertreterinnen von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik aus Ländern und Kommunen angehörten, plädierte für einen radikalen Kurswechsel der Flüchtlingspolitik. Sie müsse künftig „grundsätzlich als Politik der Integration und Teilhabe“ betrieben werden. Einzelergebnisse hatte die Kommission schon zuvor vorgestellt, so den Vorschlag, Anreize für Gemeinden zu schaffen, um sie zur Aufnahme von Flüchtlingen zu bewegen, oder die Forderung nach Sprachkursen, die besser auf die Vorbildung der Flüchtlinge und ihre Berufschancen zugeschnitten seien. Der Geschäftsführer von Pro Asyl Günter Burkhardt, ebenfalls Kommissionsmitglied, äußerte Kritik am Wort „Bleibeperspektive“. Die stehe erst am Ende eines Anerkennungsverfahrens fest.
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