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Treffen in Berlin: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger (SPD), der Justizminister des Freistaates Bayern, Winfried Bausback (CSU), und die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Angela Kolb (SPD) (v.l.n.r.)

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Flüchtlinge in Deutschland: Justizminister kritisieren Strafe für illegale Einreise

In Berlin trafen sich die Justizminister der Länder. Es ging um die Themen Flüchtlinge, Hetze im Netz und Schmerzensgeld für Opferangehörige.

Die Justizminister der Länder haben sich bei ihrer Herbstkonferenz in Berlin mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Strafvorschriften für illegal oder ohne Pass einreisende Ausländer zu prüfen. Nach geltendem Recht muss derzeit gegen viele Flüchtlinge ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eröffnet werden, weil sie ohne Papiere und aus sicheren Drittstaaten kommen. Dies kann mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr bestraft werden. Überwiegend werden die Verfahren bald wieder eingestellt, weil die Genfer Flüchtlingskonvention in solchen Fällen einen Verzicht auf Strafe fordert.

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) kritisierte den „erheblichen Aufwand“, den die Praxis verursache. Denkbar wäre aus seiner Sicht unter anderem, dass man es bei der Strafbarkeit belasse oder einfach Bußgelder vorsehe. Viele Menschen gerieten bisher in Strafverfahren, „die dort nicht hingehören“. Deshalb sollten die zuständigen Gremien der Justizministerkonferenz untersuchen, ob Änderungsbedarf bestehe: „Was wir brauchen, ist eine gründliche und ergebnisoffene Prüfung der aktuellen Vorschriften“.

Einigkeit bestand zu dem Thema jedoch nicht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gab sich zurückhaltend. „Von uns aus wird es keine entsprechende gesetzliche Initiative geben.“ Der Regierung komme es zunächst auf die Umsetzung der bisherigen Asylbeschlüsse an. Bayerns Ressortchef Winfried Bausback (CSU) wandte sich indes strikt gegen eine Entschärfung der Rechtslage. Eine Abschwächung der „Einreisekriminalität“ wäre für ihn ein falsches Signal. Der Rechtsstaat dürfe sich nicht zurückziehen. Ohne Begrenzung der Flüchtlingsströme könne nicht die Integration geleistet werden, die für die Stabilität Deutschlands zentral sei.

Radikale Schriften im Netz sollen bekämpft werden

In der Diskussion um Hetze gegen Flüchtlinge in sozialen Netzwerken soll die Bundesregierung prüfen, ob die Rechtslage ausreicht, „die Menschenwürde der betroffenen Individuen und den öffentlichen Frieden zu schützen“. Radikale Schriften im Netz, auch in den Kommentarfunktionen, müssten konsequent bekämpft werden, „soweit sie strafrechtlich relevant sind“. Die Justizminister wollen sich zudem mit dem Anliegen der Verwaltungsgerichte auseinandersetzen, die Rechtsprechung zu Asylverfahren zu vereinheitlichen. Die Gerichte müssten „zeitnah und effektiv“ über die Rechtsstreitigkeiten entscheiden können. Dabei ginge es nicht nur um Personal und Organisation, sondern es seien auch die „asylprozessrechtlichen Vorschriften“ in den Blick zu nehmen.

Mit Blick auf den Absturz des Germanwings-Flugs über den französischen Alpen mit 150 Toten vor sieben Monaten dringt die Konferenz auf eine zügige Regelung, um Angehörigen von Opfern solcher Unglücke als „Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids“ ein Schmerzensgeld zahlen zu können. Ein solches Gesetz existiert in Deutschland bislang nicht. Die Bundesregierung hat einen Entwurf angekündigt, der nach dem Willen der Länderminister noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. (mit dpa)

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