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Bei der Bundespolizei gibt es offenbar schon konkrete Pläne für eine etwaige Grenzschließung.

© dpa

Flüchtlingskrise: Bundespolizei plant schon für etwaige Grenzschließung

Falls sich die Politik in der Flüchtlingskrise für eine Schließung der Grenzen entscheidet, ist die Bundespolizei einem Bericht zufolge vorbereitet. Auch Wasserwerfer könnten demnach zum Einsatz kommen.

Angesichts der hohen Flüchtlingszahl hat die Bundespolizei einem Bericht zufolge konkrete Pläne zur Schließung der deutschen Grenze ausgearbeitet. Der Plan ziele auf das Abweisen von Flüchtlingen an der der österreichischen Grenze ab, wo dann nur noch kleinen Kontingenten die Einreise nach Deutschland gewährt würde, berichtete die "Welt". Das Blatt berief sich auf Bundestagspolitiker von Union und SPD, denen Bundespolizei-Präsident Dieter Romann die Pläne bereits vorgestellt habe.

Die Sicherung der Grenze solle mit Hilfe von drei Einsatzlinien sichergestellt werden, habe Romann demnach gegenüber den Koalitionsfraktionen dargelegt. Zunächst würden im Falle einer Grenzsicherung die mehr als 60 großen Grenzübergänge sowie die Brücken über Salzach und Inn gesperrt werden.

Bundespolizei: Solche Maßnahmen könnten nicht von Dauer sein

Dort könnten den Schilderungen zufolge im Notfall auch Wasserwerfer zum Einsatz kommen, heißt es nach Informationen der "Welt" in den Plänen. Im Hinterland würden Polizisten vor allem damit beschäftigt sein, Menschen aufzugreifen, die an den Kontrollen vorbei über die grüne Grenze in die Bundesrepublik kommen. In einer dritten Linie könnten Flüchtlinge aus bayerischen Aufnahmezentren mit Hubschraubern direkt zurück an die Grenze gebracht werden.

Die Bundespolizei habe aber betont, dass solche Maßnahmen nicht von Dauer sein könnten, berichtet das Blatt weiter. Selbst mit der Unterstützung von Bereitschaftspolizeien könnte ein solches robustes Vorgehen nur für drei bis sieben Tage umgesetzt werden.

Rechtliche Basis für das Zurückweisen an der Grenze wäre das Asylverfahrensgesetz. Dieses sieht vor, dass Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat kommen, zurückgewiesen werden können. Laut dem Dublin-Abkommen ist derjenige Staat der Europäischen Union für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig, in dem der Flüchtling den EU-Raum betritt. (AFP)

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