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Syrische Flüchtlinge im Wartezentrum für Flüchtlinge beim Fliegerhorst in Erding. Die Politik der Bundesregierung im Bezug auf Flüchtlinge findet immer häufiger unter Klageandrohung der Kritiker statt.

© dpa

Flüchtlingspolitik und Recht: Die Regierung muss besser erklären, was sie tut

Recht und Politik gehören im demokratischen Verfassungsstaat zusammen. Die Regierung muss sich vorwerfen lassen, ihr Handeln in der Flüchtlingskrise nicht ausreichend zu erläutern. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Versagen ist das Wort, mit dem die Aufnahme der Flüchtlings- und Migrantenmassen vielfach beschrieben wird. An den EU-Außengrenzen versagen Länder wie Griechenland dabei, die Angelangten wegzuschicken oder bei sich zu halten; die EU versagt, weil sie immer noch über eine gerechte Aufteilung streitet; die Politik versagt, weil sie unentschlossen ist, der Staat, weil seine Behörden überfordert sind. Allen voran versagt die Kanzlerin – sie duldet, was geschieht.

Unter dem Eindruck von Chaos haben es diejenigen am leichtesten, die Überblick und eine stabile Lage versprechen. Da dies glaubwürdig zu leisten derzeit niemand imstande ist, soll mit den Mitteln eines anderen, besser beherrschbaren Systems Ordnung geschaffen werden: Recht, so lautet das Rezept der Kritiker, müsse durchgesetzt, nötigenfalls eingeklagt werden, damit ergebe sich gleichsam die Lösung der politischen Probleme. So flankiert Horst Seehofer seine Forderung nach einer „Obergrenze“ mit einem Gutachten des Staatsrechtlers Udo Di Fabio, das Bayerns Regierung den Gang nach Karlsruhe ebnen soll. Ein weiteres Schwergewicht aus dem Habilitiertenstand, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier löst eine Art Katastrophenalarm aus, weil „die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit noch nie so groß“ gewesen sei.

Ist die Krise eine Krise des Rechts? Zumindest signalisiert die Berufung darauf dreierlei: Zum einen, dass alle Argumente ausgetauscht sind und keine Einigung gefunden wurde. Zum anderen, dass jener, der mit Klage droht, politisch unterlegen ist. Drittens, dass der Unterlegene nicht aufgeben wird.

Seehofers Klage ist rational

Dabei kann man es sich wohl nicht so einfach machen wie ein weiterer diskursfreudiger Spitzenjurist, der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers, der den massenhaften Grenzübertritt kurzerhand dem politischen Primat unterstellt. Wenn im Gesetz steht, Schutzsuchenden sei die Einreise zu verweigern, wenn ein anderer EU-Staat für deren Asylverfahren zuständig ist, so gilt dies zunächst auch, wenn das Dublin-System wankt. Die Vorschrift „kommt nicht zur Anwendung“, dekretiert die Regierung. Warum, das erklärt sie erst nach Monaten und wenn, dann nur auf Nachfrage.

Nicht zur Anwendung kommt manches in dieser Zeit, in der die – laut Regierung – „spezifische Ausnahmesituation“ allerlei erlauben soll. Vor diesem Hintergrund birgt auch Seehofers Klage Rationalität. Wenn der Bund für die Grenzen zuständig ist und es die Länder für die Geflüchteten sind, resultieren daraus föderale Spannungen, die in Karlsruhe vielleicht nicht gelöst, aber geklärt werden könnten. Aussichtslos ist das Klage-Vorhaben deshalb nicht. Womöglich ist es, mit Blick auf die Zukunft, sogar nützlich.

Andererseits würde sich Seehofer der begründeten Kritik aussetzen, er spiele Recht gegen Politik aus, obwohl er weiß, dass die Regierung Handlungsfreiheit braucht und hat. Doch gehören Recht und Politik im demokratischen Verfassungsstaat zusammen. Die Bundesregierung würde das jederzeit bestätigen. Statt sich verklagen zu lassen, sollte sie künftig besser rechtfertigen, wie sie handelt. Rechtfertigen im Wortsinn: Die Regierung muss erklären, welches Recht wie und warum zur Anwendung kommt. Das stiftet Gemeinschaft und schafft Legitimität. Hier, und nur hier, ist in dieser Krise das bisher einzige Versagen festzustellen.

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