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Flugsicherung: Köhler stoppt Privatisierung

Bundespräsident Horst Köhler hat die geplante Privatisierung der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung gestoppt. Er begründete die Ablehnung des Gesetzes damit, dass dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Berlin - Es ist das erste Mal, dass Köhler ein Gesetzesvorhaben der großen Koalition stoppte. Köhler begründete seine Entscheidung damit, dass die Luftverkehrssicherung eine klassische hoheitliche Aufgabe sei. Damit kann die Neuregelung, die einen Verkauf von bis zu 74,9 Prozent der Anteile vorsah, nicht wie geplant zum 1. Januar 2007 umgesetzt werden. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) begrüßte die Entscheidung und warnte die Politik zugleich davor, das Grundgesetz zu ändern, um die Privatisierung doch noch umsetzen zu können.

Der Bundestag hatte am 7. April das Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Flugsicherung verabschiedet. Lediglich die Linkspartei stimmte damals dagegen. Die verkehrspolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Dorothée Menzner, nannte Köhlers Entscheidung eine "schallende Ohrfeige" für alle Privatisierungsbefürworter.

Koalition will weiter privatisieren

Die Koalition will die Privatisierungspläne dennoch nicht aufgeben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk, wies darauf hin, dass sich Köhler nicht gegen die Privatisierung an sich gewendet habe, sondern nur die gegenwärtige Ausgestaltung des Gesetzes als verfassungswidrig ansieht. Deshalb werde sich die Koalition noch einmal "über das Gesetz beugen", um sich mit den Bedenken zu beschäftigen. Dies bedeutet nach Ansicht des SPD-Verkehrspolitikers Uwe Beckmeyer letztlich eine Verfassungsänderung.

Der FDP-Verkehrsexperte Horst Friedrich mahnte, die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung müsse sorgfältig geprüft werden. Friedrich sagte, der politische Wille zur Privatisierung der Flugsicherung bleibe bestehen: "Ob dazu eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist oder das Privatisierungsgesetz angepasst werden kann, muss nach sorgfältiger Prüfung entschieden werden."

Bei den Fluggesellschaften stieß Köhlers Entscheidung auf ein geteiltes Echo. Die Lufthansa setzt weiter auf die Privatisierung der Flugsicherung. "Wir sind optimistisch, dass Bundestag und Bundesregierung nun mit Nachdruck dafür eintreten, die verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Weg zu räumen", sagte eine Konzernsprecherin in Frankfurt am Main. Die Airline sei "weiter daran interessiert, sich innerhalb eines Konsortiums an der Deutschen Flugsicherung zu beteiligen". Der Eigner des Düsseldorfer Ferienfliegers LTU, Hans-Rudolf Wöhrl, die Entscheidung "absolut richtig". Air Berlin sprach sich dagegen grundsätzlich für eine Privatisierung aus. "Wir waren nur gegen eine Privatisierung in der Form, wie sie jetzt von der Bundesregierung geplant war", sagte Unternehmenssprecher Peter Hauptvogel. Denn dabei sei es "nur um Kasse machen für den Finanzminister" gegangen.

Gewerkschaft klar gegen Privatisierung

Eine Verfassungsänderung zur Privatisierung wird von der zuständigen Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) als Kampfansage gewertet. Sollte die Koalition nach der Entscheidung Köhlers nun eine Änderung des Grundgesetzes anstreben, werde die GdF "alle ihr möglichen Mittel" nutzen, um dies zu verhindern, sagte Bernd Bockstahler von der GdF. Schließlich sei die Flugsicherung eine hoheitliche Aufgabe wie die Grenzsicherung und könne nicht in private Hand gelegt werden.

Zuvor hatte schon Köhler daran erinnert, dass die Flugsicherung gemäß Grundgesetz eine sonderpolizeiliche Aufgabe und somit hoheitlich wahrzunehmen sei. Zudem rügte er, dass mit der geplanten Sperrminorität von 25,1 Prozent der Bund keine Möglichkeit zur "operativen Steuerung des Unternehmens" habe. (tso/ddp/AFP)

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