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Föderalismusreform: Grummeln in SPD-Fraktion über Reformpaket

Die Föderalismusreform II sorgt für Ärger in der SPD-Bundestagsfraktion. Bei der Abstimmung über die Einbringung des Gesetzes in der Fraktionssitzung am Dienstag verweigerten etliche Abgeordnete ihrem Vorsitzenden Peter Struck die Gefolgschaft.

Berlin -  Ein Drittel der Fraktion habe gegen den von Struck mit Union und FDP ausgehandelten Kompromiss gestimmt oder sich der Stimme enthalten, verbreiteten Vertreter des linken Flügels. Andere Stimmen sprachen dagegen von einer „Einbringungsmehrheit“ von deutlich über 80 Prozent. Die Fraktionsführung will zehn Gegenstimmen und zehn Enthaltungen registriert haben.

Die Kritik der Skeptiker zielte weniger auf die Schuldenbegrenzung an sich als auf die in dem Gesetzespaket ebenfalls enthaltene Regelung von bildungspolitischen Finanzhilfen des Bundes an die für Schulen und Universitäten zuständigen Länder. Diese ist nur in Notlagen vorgesehen, in denen auch eine besondere Notverschuldung des Staates erlaubt sein soll – Naturkatastrophen etwa oder globale Finanzkrisen wie die gegenwärtige. Diese Regelung geht vor allem den Bildungspolitikern in der SPD-Fraktion nicht weit genug, sie wollen die in der ersten Föderalismusreform vorgenommene Beschränkung der bildungspolitischen Eingriffsmöglichkeiten des Bundes revidieren. Mit Nein votierten die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und der Hamburger Ex-Bürgermeister Ortwin Runde. Die früheren Bundesministerinnen Renate Schmidt und Edelgard Bulmahn enthielten sich.

Der saarländische Bundestagsabgeordnete Ottmar Schreiner warnte in der Fraktion vor den Folgen der Schuldenregelung. Sie stelle die Existenz des Saarlandes als eigenständiges Bundesland infrage, sagte Schreiner nach Teilnehmerangaben. Das Thema könne sich negativ auf die Chancen der SPD bei den Landtagswahlen im Saarland auswirken. Der Bremer Abgeordnete Volker Kröning sagte dagegen, er sei „sehr zufrieden mit dem Ergebnis“. Struck selbst soll in der Debatte erklärt haben, er müsse nicht als Vater einer Grundgesetzänderung in die Geschichte eingehen.

Die nötige Zweidrittelmehrheit für die neue Schuldengrenze im Grundgesetz dürfte nach den Fraktionsabstimmungen aber bereits sicher sein. In der Unionsfraktion gab es keine Bedenken gegen das Vorhaben, auch in der FDP nicht. has/afk

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