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Volker Kauder ist seit 2005 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

© Thilo Rückeis

Föderalismusreform: Kauder legt sich mit den Ländern an

Föderalismusreform, gleichgeschlechtliche Ehe, Mindestlohngesetz: Volker Kauder sagt, dass "große Kracher" zwar bis zur Bundestagswahl nicht mehr zu erwarten seien - aber in der Zeit danach.

Von Hans Monath

Nach der Bundestagswahl will die CDU die Beziehungen von Bund und Ländern in einer neuen Föderalismusreform regeln. „Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern“, sagte CDU-Fraktionschef Volker Kauder dem "Tagesspiegel am Sonntag". Im Zentrum der Reform solle die Aufhebung des so genannten Kooperationsverbotes im Hochschulbereich stehen.

Dass die letzte Föderalismuskommission einen klaren Strich zwischen Bund und Ländern bei der Bildungspolitik gezogen hat – „das war nicht richtig“, sagte Kauder. Deshalb sei er „ganz klar dafür, das Kooperationsverbot für den Hochschulbereich in der Verfassung zu ändern“. Deutschland müsse wissenschaftlich in Lehre und Forschung top sein. „Das ist eine nationale Aufgabe“, sagte der CDU-Politiker. Wenn der Bund dort die Länder unterstütze, könnten diese sich stärker auf den Schulbereich konzentrieren. Insbesondere kleinere Länder hätten enorme Probleme bei der Umsetzung der Hochschulpolitik.

Darüber hinaus, sagte Kauder, sei es sinnvoll, die gesamten Beziehungen von Bund, Ländern und Kommunen und auch die Finanzbeziehungen dieser staatlichen Ebenen zu betrachten und – wenn nötig – neu zu justieren. Der Fraktionschef nannte in diesem Zusammenhang nicht nur die Neugliederung von Aufgaben, sondern auch die Verteilung etwa der Einkommenssteuer zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Jetzt bekommen Länder und Kommunen zusammen mehr von der Einkommenssteuer als der Bund, und trotzdem verlangen die Länder, dass der Bund bei jeder Einzelmaßnahme noch einmal Geld dazu gibt“, sagte Kauder und fügte hinzu: „Da ist eine problematische Entwicklung im Gange.“ Die Neuordnung sei auch nötig, um Aufgaben besser zu bewältigen und damit das Vertrauen der Bürger in einen funktionierenden Staat wieder zu stärken. „Es geht nicht, dass die Menschen zunehmend das Gefühl haben, dass der Staat in wichtigen Bereichen seine Aufgaben nicht mehr wahrnimmt“, warnte er.

Die SPD wies die Thesen des Unionsfraktionschefs umgehend zurück. „Volker Kauders Vorschlag geht in die völlig falsche Richtung“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann dem Tagesspiegel: „Der Union geht es offensichtlich nur um die Förderung von Eliten.“ Niemand verstehe, dass Bund und Länder in der Bildung immer noch nicht zusammenarbeiten dürfen. Das Kooperationsverbot müsse „komplett abgeschafft werden“, verlangte Oppermann. Kauders Vorschlag verhindere dringend notwendige Programme für Ganztagsschulen und gegen Schulabbruch.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hatte am Freitag im Bundestag das Kooperationsverbot „als in die Verfassung gegossenen Irrsinn“ bezeichnet. Es war seinerzeit insbesondere auf Druck von Hessens Ex-Regierungschef Roland Koch (CDU) ins Grundgesetz genommen worden.

Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund, sich finanziell in Bereichen zu engagieren, in denen die Länder allein zuständig sind. Im Januar war die damalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) mit ihrem Plan gescheitert, durch eine Verfassungsänderung das Verbot für Wissenschaftsprojekte zu lockern. SPD und Grüne verlangten die Rücknahme des Verbots für den gesamten Bildungsbereich, besonders auch im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen. Einer Grundgesetzänderung müsste auch der Bundesrat zustimmen, in dem die Länder über eine Mehrheit verfügen, die von SPD und Grünen regiert werden. Kauder zeigte sich zuversichtlich, „dass die Länder im Bundesrat nach der Wahl wesentlich kooperativer sein werden“.

SPD, Grüne und Linke fordern eine umfassende Aufhebung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern auch für die Schule, unter anderem beim Ausbau von Ganztagsschulen. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der nur die dauerhafte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei ausgesuchten Spitzen-Forschungsinstituten vorsieht, hängt seit Monaten im Bundesrat fest. Für eine Verfassungsänderung ist im Bundestag wie im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

Kauder: Rot-Grün blockiert Gesetz zur Homo-Ehe im Bundesrat

Volker Kauder ist seit 2005 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Volker Kauder ist seit 2005 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

© Thilo Rückeis

Kauder kritisiert im Tagesspiegel-Interview, dass Rot-Grün das Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Bundesrat blockiere. Die Mehrheit der rot-grün regierten Bundesländer wolle Schwarz-Gelb „schlicht maximale Schwierigkeiten machen“ und stoppe „nahezu alle Gesetzesvorhaben“, sagte Kauder.

Das Bundesverfassungsgericht habe die Koalition öffentlich gemahnt, ein Urteil zur Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bei der Grunderwerbssteuer umzusetzen und alle Welt frage sich, warum Union und FDP nichts täten. „Dabei haben wir das längst gemacht“, sagte Kauder. Aber das Gesetz liege seit Wochen im Vermittlungsausschuss und könne dort nur mit Zustimmung von SPD und Grünen verabschiedet werden. Doch statt das zu tun, werfe Rot-Grün der Koalition vor, sie verhindere die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften.

Nach dem Inkrafttreten der Homo-Ehe in Frankreich fordern die Grünen die Freigabe der Abstimmung zum Bundesratsentwurf für gleichgeschlechtliche Eheschließungen. „Nach der Entscheidung unseres französischen Nachbarn ist es Zeit, dass auch Deutschland sich gesellschaftspolitisch ins 21. Jahrhundert aufmacht“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, am Samstag in Berlin. Alles andere als Gleichberechtigung sei „erneute Diskriminierung“. Durch die Öffnung der Ehe in Frankreich seien in Deutschland, bei deutsch-französischen Ehepaaren, zunehmend rechtliche Probleme bei der Anerkennung zu erwarten, erklärte Beck. „Deshalb wäre eine offene Abstimmung der richtige Weg“. In CDU und CSU ist die Frage umstritten, mehrheitlich wird eine volle Gleichstellung aber abgelehnt. Allerdings stärkte das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Monaten wiederholt die Rechtsstellung eingetragener Lebenspartnerschaften.

Auch in Sachen Mindestlohn geht es vorerst nicht voran. Union und FDP werden vor der Bundestagswahl mit großer Wahrscheinlichkeit kein Mindestlohngesetz mehr beschließen. „Unsere Vorstellungen passen noch nicht ganz zusammen“, sagte Kauder. Er vermute daher, dass die Einführung eines tariflichen Mindestlohns eher in ein  Regierungsprogramm von CDU und CSU aufgenommen wird. Zwar werde es noch einige Gesetze geben, sagte Kauder. Er gebe aber auch zu: „In den letzten drei Wochen der Legislaturperiode werden nicht mehr die größten Kracher verabschiedet“. Alle Parteien schärften jetzt mehr oder weniger ihr Profil für den Wahlkampf. (mit AFP/dpa)

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