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Fördertöpfe: Mehr Geburten: Staat muss mehr Elterngeld zahlen

Unter anderem wegen steigender Geburtenzahlen muss die Bundesregierung die Fördertöpfe für das Elterngeld auffüllen.

Berlin/Passau - Dafür beantragte das Familienministerium für 2010 zusätzliche Mittel von rund 140 Millionen Euro. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sprach von einem „Beweis dafür, dass das Elterngeld nach wie vor eine großartige Erfolgsgeschichte ist“.

„Ich freue mich vor allem, dass wir mehr Elterngeld auszahlen müssen, weil mehr Kinder in Deutschland geboren wurden“, sagte Schröder der „Passauer Neuen Presse“ vom Freitag. Noch im Januar 2010 sei das Statistische Bundesamt von 645 000 bis 660 000 Geburten im Jahr 2009 ausgegangen. Tatsächlich aber seien 665 126 Kinder geboren worden. Dieser Trend setze sich fort. Im ersten Halbjahr 2010 hätten die Geburten gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 1,2 Prozent zugenommen.

Die gestiegenen Kosten sind laut Bundesfamilienministerium aber auch darauf zurückzuführen, dass die Einkommen in Deutschland generell gestiegen seien – und damit auch die Höhe des jeweiligen Elterngeldes. Der Anteil der Väter, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und Elterngeld bekommen würden, sei zurzeit auf 23 Prozent gestiegen, hieß es nach dem Zeitungsbericht. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab demnach bereits grünes Licht für die Zusatzkosten. „Ich bin sicher, über diese Extraausgaben freut sich sogar der Finanzminister“, sagte Schröder der Zeitung.

Ein Sprecher Schröders sagte in Berlin, die Ministerin habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die steigenden Geburtenzahlen nicht allein am Elterngeld festgemacht werden könnten. Es spielten viele Faktoren eine Rolle, damit sich Menschen für Kinder entschieden; finanzielle Unterstützung sei eine Komponente dabei.

Im Haushalt 2010 waren rund 4,48 Milliarden Euro für das Elterngeld veranschlagt worden. 2009 gab der Staat dafür 4,45 Milliarden Euro aus. 120 Millionen Euro davon hatte der Finanzminister Ende 2009 ebenfalls als überplanmäßige Ausgabe bewilligt.

Laut Gesetz wird das Elterngeld nach dem Durchschnittseinkommen der vorausgehenden zwölf Monate berechnet. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts, das am Freitag veröffentlicht wurde, geht nachträglich ausgezahltes Gehalt ebenfalls in diese Berechnung ein. Eine Frau hatte sich vor dem Arbeitsgericht eine Nachzahlung von 4766 Euro erstritten. Auch beim Elterngeld erhält sie nun einen Nachschlag. AFP

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