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Politik: Folter in Deutschland – Politiker streiten

CSU-Innenexperte will Polizei Härte erlauben / SPD ist dagegen / Justizministerin: Es kann Ausnahmen geben

Von Hans Monath

Berlin. In der Debatte um Gewalt und Folter durch die Polizei haben Unionspolitiker gefordert, den Behörden eine „härtere Gangart“ zu erlauben. Diese sollte möglich sein, wenn „es darum geht, Leben zu retten“, sagte der CSU-Innenexperte Norbert Geis. Politiker von SPD und Grünen wandten sich scharf gegen solche Vorschläge. „Das Folterverbot ist ein Grundsatz, den man keinesfalls einreißen darf“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker. Justizministerin Brigitte Zypries verwies dagegen auf mögliche Ausnahmefälle. So könne die Frankfurter Polizei im Fall Metzler in einem „rechtfertigenden Notstand“ gehandelt haben.

Damit verteidigte Ministerin Zypries den Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth. Dieser hatte im Tagesspiegel davon gesprochen, dass der Polizei notfalls auch Folter erlaubt sei, wenn damit Leben gerettet werden könne. Zypries betonte im NDR, dass Folter oder deren Androhung nicht im Gesetz zugelassen werden dürften. Im Fall Metzler, in dem die Frankfurter Polizei dessen mutmaßlichen Mörder unter Androhung von Folter zu einer Aussage genötigt hatte, könne den Beamten allerdings ein Notstand zugebilligt werden. Im Zweifel werde man die Polizisten freisprechen, sagte die SPD-Politikerin. Politiker von SPD und Grünen warnten dringend vor jeder Aufweichung des Folterverbots. Der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag sagte dem Tagesspiegel: „Wir dürfen als Rechtsstaat keine Methoden anwenden, die uns so werden lassen wie die Verbrecher, die wir bekämpfen.“ Die Äußerungen Mackenroths seien „eines Richters in einem Rechtsstaat unter allen Umständen unwürdig“. Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, wies die Androhung oder Anwendung von Gewalt zurück. „Ich halte die Diskussion für verantwortungslos“, sagte er dem Tagesspiegel. „Wir wollen keine Polizeigewalt, schon gar keine Folter bei Vernehmungen.“

Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis forderte weit gehende Befugnisse für Ermittler. Dies gelte für lebensbedrohende Situationen, „in denen Polizisten den Täter zwingen können, Informationen zu geben, die unmittelbar helfen“. Auch der Vizefraktionschef der Union, Wolfgang Bosbach, unterstützte das Recht der Polizei, in extremen Fällen Gewalt anwenden zu können. Ein solcher Fall habe in Frankfurt vorgelegen. „Die Beamten wollten ein Leben retten. Das kann ich nicht kritisieren“, sagte Bosbach. Amnesty International, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Neue Richtervereinigung warnten vor einem Dammbruch. „Wir sind in Gefahr, in unserer Rechtskultur ins finstere Mittelalter zurückzufallen“, sagte DAV-Vizepräsident Georg Prasser.

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